Beschlussvorlage - BV/13/22/110

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf.

Entsprechend des Schreibens der Präsidentin des Landesgerichtes Schwerin vom 27.07.2022 haben die Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land je einen Vorschlag aufzustellen.

Es steht der Gemeinde frei, weitere Vorschläge aufzustellen.

 

Bei der Aufstellung sind die §§ 31 - 34 GVG (Anlage) zu beachten.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung erfolgt die Auflegung der Vorschlagsliste. Die Auflegung wird ortsüblich bekanntgemacht (§ 36 Abs. 3 GVG).

Der Wahlausschuss des Amtsgerichtes Ludwigslust wählt bis zum 01.10.2023 die Schöffen (§§ 40 Abs. 1, 42 GVG). Bis zum 01.11.2023 erfolgt am Amtsgericht die Auslosung der Schöffen für das bevorstehende Geschäftsjahr (§45 GVG).

 

Für die Geschäftsjahre 2019-2024 hatte die Gemeinde Sülstorf vorgeschlagen:

1. Frau Dörte Held, wohnhaft 19077 Sülstorf

2. Frau Kristin-Henke-Melzer, wohnhaft Boldela.

 

Für die Geschäftsjahre 2024-2028 liegen Bereitschaftserklärungen von

1. Frau Sabine Peters, wohnhaft Sülte und

2. Herrn Ralf Melzer, wohnhaft Boldela vor.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Bei einer gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung von 9 ist die Vorschlagsliste nur mit 5 oder mehr Ja-Stimmen angenommen.

 

Auf die Einhaltung des § 24 Kommunalverfassung M-V (Befangenheit) wird hingewiesen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 Zur Wahl der Schöffen für das Amtsgericht Ludwigslust für die nächsten 5               Geschäftsjahre (2024 - 2028) wird durch die Gemeinde Lübesse vorgeschlagen:

 

   Frau Sabine Peters

  geb. 06.06.1963  

            wohnhaft:  19077 Sülte,

            Beruf:   Töpferin

 

 Ein Ausschlussgrund gemäß §§ 31 - 34 Gerichtsverfassungsgesetz liegt nicht vor.“ 

 

 

und

 

2. Beschlussantrag

 

 

 Zur Wahl der Schöffen für das Amtsgericht Ludwigslust für die nächsten 5               Geschäftsjahre (2024 - 2028) wird durch die Gemeinde Lübesse vorgeschlagen:

 

  Herr Ralf Melzer

  geb. 01.07.1963  

            wohnhaft:  19077 Boldela,

            Beruf:   Freiberufler

 

 Ein Ausschlussgrund gemäß §§ 31 - 34 Gerichtsverfassungsgesetz liegt nicht vor.“ 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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