Beschlussvorlage - BV/09/23/049

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Warlow hat auf Ihrer Sitzung am 11.07.2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Rinderanlage Warlow“ beschlossen. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes war der Antrag der Vorhabenträgerin Van Dam Naturalys GmbH auf Überplanung der vorhandenen Betriebsfläche am Standort der ehemaligen Rinderanlage in der Gemeinde Warlow.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rinderanlage Warlow“ wird das Ziel verfolgt die Weiterentwicklung gemäß den gewachsenen Anforderungen an die Tierhaltungsbedingungen einschließlich Lagerwirtschaft an dem plangegenständlichen Standort zu ermöglichen.

 

Zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist zwischen der Vorhabenträgerin und der Gemeinde Warlow ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

Ziel des Vertrages ist die Regelung zur Übernahme anfallender Kosten, die der Gemeinde für notwendige planerische Erfordernisse, eventuelle Gutachten u.a. entstehen würden. Weiterhin sollen über den städtebaulichen Vertrag die wirtschaftlichen Risiken der Planung, die Entschädigungsansprüche sowie die Verpflichtungsansprüche aus der Umsetzung des Bauleitplanverfahrens geregelt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Dem vorliegenden Entwurf zum städtebaulichen Vertrag zwischen der Vorhabenträgerin Van Dam Naturalys GmbH, vertreten durch Herrn Arie Jan von Dam, und der Gemeinde Warlow über die Planung und Durchführung der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Rinderanlage Warlow“ der Gemeinde Warlow wird zugestimmt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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