Beschlussvorlage - BV/09/23/045

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 5 „Rinderanlage Warlow“ wird das Ziel verfolgt die Weiterentwicklung gemäß den gewachsenen Anforderungen an die Tierhaltungsbedingungen einschließlich Lagerwirtschaft an dem plangegenständlichen Standort zu ermöglichen.

 

Am 11.07.2018 wurde durch die Gemeindevertretung Warlow der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Rinderanlage Warlow“ gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Zeitraum vom 13.08.2018 bis zum 13.09.2018. Im gleichen Zeitraum wurden die Planunterlagen auch auf der Internetseite des Amtes Ludwigslust-Land eingestellt. Im Rahmen der Gemeindevertretersitzung am 06.09.2018 wurde die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Alternativmöglichkeiten und wesentliche Auswirkungen der Planung informiert und die Möglichkeit zur Äußerung gegeben. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.08.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Parallel hierzu erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung im Rahmen Ihrer Sitzung am 10.01.2022 geprüft und abgewogen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen und Hinweise in der Planung und im Rahmen der Umweltprüfung berücksichtigt werden sollen.

 

Mit Beschluss vom 10.01.2022 hat die Gemeindevertretung den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 5 „Rinderanlage Warlow“ der Gemeinde Warlow in der Fassung vom Oktober 2021, die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und beschlossen diese sowie alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgte im Zeitraum 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022. Zusätzlich wurden die Unterlagen auf der Homepage des Amtes Ludwigslust-Land eingestellt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte ebenfalls im betreffenden Zeitraum.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage bzw. Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wurden durch die Gemeindevertretung geprüft und untereinander abgewogen. Nunmehr kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5 „Rinderanlage Warlow“ der Gemeinde Warlow erfolgen.

 

 

 

  

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 5 „Rinderanlage Warlow“ der Gemeinde Warlow bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil B (Stand Planfassung November 2022) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

  1. Die Begründung und der Umweltbericht mit Anlagen zum Bebauungsplan Nr. 5 „Rinderanlage Warlow“ der Gemeinde Warlow wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt den Bebauungsplan Nr. 5 „Rinderanlage Warlow“ der Gemeinde Warlow dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Warlow öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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