Beschlussvorlage - BV/12/23/185

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Rastow hat mit Beschluss vom 10.1.2014 das Mediationsergebnis vom 13.08./16.10.2014 zur Überplanung der Fläche des ehemaligen Sportplatzes (Flst. 240/3 der Flur 7 in der Gemarkung Rastow) bestätigt.

Die Gemeinde verpflichtete sich die Fläche zu mindestens 50% als Wohnbauland ausweisen zu lassen. 

Zur Vorbereitung der städtebaulichen Planung wurde für die Fläche ein Geruchsgutachten angefertigt. Dieses liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

Im Rahmen der Bauausschuss-Sitzung am 17. Januar 2023 erfolgte eine Abwägung der Möglichkeiten zur Realisierung eines Bebauungsplanes. Der Stadtplaner Herr Winter war bei der Beratung anwesend. Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch die Aussagen im Geruchsgutachten eine Umsetzung eines Bebauungsplanes für Wohnbebauung nicht möglich ist. Das gleiche trifft für ein Mischgebiet zu. Dies ergab auch die Rücksprache mit dem Ersteller des Gutachtens.

Die Gemeinde Rastow möge sich zur weiteren Verfahrensweise positionieren.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Rastow setzt auf dem Flurstück 240/3 der Flur 7 in der Gemarkung Rastow aufgrund des Ergebnisses aus dem Geruchsgutachten des TÜV Nord vom 14.11.2022  keinen Bebauungsplan um. Der Grundstückseigentümer ist durch das Amt Ludwigslust-Land zu informieren. Hinsichtlich des nicht umsetzbaren Mediationsergebnisses ist ein Gesprächstermin mit dem Grundstückseigentümer anzuberaumen.  

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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