Beschlussvorlage - BV/12/23/183

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen.

 

Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind.

 

Die Gemeindevertretung Kirch Jesar hat am 24.11.2022 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 1 mit der Begründung gebilligt und festgelegt, dass die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sind.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 "Sonstiges Sondergebiet Photovoltaik - zwischen der Bahnlinie Hamburg - Schwerin und dem Bandenitzer Weg" besteht aus folgenden Flurstücken oder Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Kirch Jesar

 

  •  in der Flur 1, Flurstück 11/1 teilweise,
  • in der Flur 2, Flurstücke 22/10, 22/59, 22/64, 24/1 teilweise, 24/5, 25/4, 25/5, 26, 27, 28 und 29,
  •  in der Flur 3, Flurstücke 332/2, 333, 334 und 382/1 teilweise.

 

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 88 ha.

 

Die Gemeinde Kirch Jesar besitzt einen Flächennutzungsplan, der am 24.06.2006 in Kraft getreten ist.

Das Plangebiet ist gegenwärtig als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Flächen für Wald“ dargestellt. Die „Flächen für die Landwirtschaft“ sollen künftig für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Der Wald unterliegt dem Schutz durch das Landeswaldgesetz und soll auch künftig als Wald dargestellt werden. Der Flächennutzungsplan soll für das Plangebiet im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.

 

Das geplante Vorhaben liegt im NATURA-2000-Gebiet EU-Vogelschutzgebiet „Hagenower Heide“ (DE 2533-401).

Das Vorhaben „Solarpark Kirch Jesar“ soll nicht ausschließlich einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien darstellen, sondern hat als zusätzliches Ziel durch gezielte Ausgestaltung der PVA-FFA die Biodiversität auf der Fläche zu fördern und den Gesamtlebensraum aufzuwerten. So sollen die Flächen in ihrer Funktionalität gestärkt werden, einen bedeutenden Zugewinn für das Vogelschutzgebiet „Hagenower Heide“ erbringen und seinen Teil zur Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt leisten. Das oberste Ziel dieser nationalen Strategie ist einen Rückgang in der Biodiversität aufzuhalten und einen positiven Entwicklungstrend zu etablieren. Für den Aspekt der Biodiversität spielt die Quantität und Qualität der Lebensräume eine entscheidende Rolle.

 

Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 17.02.2023 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Von Seiten der Gemeinde Rastow werden weder Anregungen noch Bedenken zur o.g. Planung der Gemeinde Kirch Jesar geäußert.

 

 

oder

 

 

Von Seiten der Gemeinde Rastow werden folgende Anregungen und Bedenken zur o.g. Planung geäußert:

 

  •  

 

  •  

 

  •  

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...