Beschlussvorlage - BV/12/22/172
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung der Vorschlagsliste der Kandidaten für das Schöffenamt für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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13.12.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf.
Entsprechend des Schreibens der Präsidentin des Landesgerichtes Schwerin vom 27.07.2022 haben die Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land je einen Vorschlag aufzustellen.
Es steht der Gemeinde frei, weitere Vorschläge aufzustellen.
Bei der Aufstellung sind die §§ 31 - 34 GVG (Anlage) zu beachten.
Im Anschluss an die Beschlussfassung erfolgt die Auflegung der Vorschlagsliste. Die Auflegung wird ortsüblich bekanntgemacht (§ 36 Abs. 3 GVG).
Der Wahlausschuss des Amtsgerichtes Ludwigslust wählt bis zum 01.10.2023 die Schöffen (§§ 40 Abs. 1, 42 GVG). Bis zum 01.11.2023 erfolgt am Amtsgericht die Auslosung der Schöffen für das bevorstehende Geschäftsjahr (§45 GVG).
Für die Geschäftsjahre 2019-2024 hatte die Gemeinde Rastow vorgeschlagen:
1. Wolfgang Utecht, wohnhaft 19077 Rastow
2. Hannes Pose, wohnhaft 19077 Rastow
Herr Pose hat auch für die Geschäftsjahre 2024-2028 eine Bereitschaftserklärung abgegeben.
Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
Bei einer gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung von 13 ist die Vorschlagsliste nur mit 7 oder mehr Ja-Stimmen angenommen.
Beschlussvorschlag
“ Zur Wahl der Schöffen für das Amtsgericht Ludwigslust für die nächsten 5 Geschäftsjahre (2024 - 2028) wird durch die Gemeinde Rastow vorgeschlagen:
1. Herr Hannes Pose
geb. 1993 in Schwerin
wohnhaft: 19077 Rastow,
Beruf: Student.
Ein Ausschlussgrund gemäß §§ 31 - 34 Gerichtsverfassungsgesetz liegt nicht vor.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,2 kB
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