Beschlussvorlage - BV/13/22/114

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 “Wohngebiet mit Kita an der Hauptstraße in Sülstorf” wird eine städtebauliche Anbindung und bauliche Entwicklung einer bisher landwirtschaftlich genutzten und ortsnah gelegenen Fläche an den Siedlungsraum von Sülstorf angestrebt. Das Bauleitplanverfahren wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt.

 

Am 25.03.2021 wurde durch die Gemeindevertretung der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 „Wohngebiet mit Kita an der Hauptstraße in Sülstorf“ gefasst. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte mit Abdruck im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Ludwigslust-Land Nr. 12/2021.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 10.01.2022 bis zum 14.02.2022 durch eine Offenlage. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Grundzüge der Planung, auch im Hinblick auf Klärung über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB in der 49. KW 2021 informiert.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Hinweise und Belange wurden in die Unterlagen zum Bebauungsplan eingearbeitet.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Wohngebiet mit Kita an der Hauptstraße in Sülstorf“ mit Umweltbericht und Planbegründung wurde durch die Gemeindevertretung am 01.09.2022 gebilligt und gleichzeitig zur Offenlage bestimmt. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 10.10.2022 bis zum 14.11.2022. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte ebenfalls im v.g. Zeitraum.

 

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den Stellungnahmen wurden abgewogen. Nunmehr kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 „Wohngebiet mit Kita an der Hauptstraße in Sülstorf“ erfolgen.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung Sülstorf beschließt den Bebauungsplan Nr. 8 „Wohngebiet mit Kita an der Hauptstraße in Sülstorf“ der Gemeinde Sülstorf bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil B (Stand Planfassung zum Satzungsbeschluss) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

  1. Die Begründung und der Umweltbericht mit Anlagen zum Bebauungsplan Nr. 8 „Wohngebiet mit Kita an der Hauptstraße in Sülstorf“ der Gemeinde Sülstorf wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt den Bebauungsplan Nr.8 „Wohngebiet mit Kita an der Hauptstraße in Sülstorf“ der Gemeinde Sülstorf dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Sülstorf öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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