Beschlussvorlage - BV/13/22/113

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 25.03.2021 wurde durch die Gemeindevertretung der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 „Wohngebiet mit Kita an der Hauptstraße in Sülstorf“ gefasst. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte mit Abdruck im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Ludwigslust-Land Nr. 12/2021.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 10.01.2022 bis zum 14.02.2022 durch eine Offenlage. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden über die Grundzüge der Planung, auch im Hinblick auf Klärung über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB in der 49. KW 2021 informiert.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Hinweise und Belange wurden in die Unterlagen zum Bebauungsplan eingearbeitet.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Wohngebiet mit Kita an der Hauptstraße in Sülstorf“ mit Umweltbericht und Planbegründung wurde durch die Gemeindevertretung am 01.09.2022 gebilligt und gleichzeitig zur Offenlage bestimmt. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 10.10.2022 bis zum 14.11.2022. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte ebenfalls im v.g. Zeitraum.

 

Die eingereichten Stellungnahmen und die hierzu erarbeiteten Abwägungsvorschläge sind in den Anlagen näher dargelegt.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage bzw. Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind durch die Gemeindevertretung zu prüfen und untereinander abzuwägen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sülstorf beschließt über die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit entsprechend der in der Anlage dargestellten Gründe.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sülstorf beschließt über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der in der Anlage dargestellten Gründe.

 

  1. Die Verwaltung des Amtes Ludwigslust-Land wird die Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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