Beschlussvorlage - BV/13/22/109

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden. Die Kommunalverfassung unterscheidet zwischen Pflicht- und freiwilligen Ausschüssen.

Die Gemeinde Sülstorf hat in § 6 ihrer Hauptsatzung die Bildung eines Haupt- und Rechnungsprüfungsausschusses (Pflichtausschüsse) geregelt.

 

Neben den Pflichtausschüssen soll ein Ausschuss für Kultur und Soziales gebildet werden. Zu den Aufgaben des Ausschusses zählen u.a. die Erarbeitung von Sitzungsvorlagen und die Beratung des Bürgermeisters zu Entscheidungen. 

Vor der Bildung dieses freiwilligen Ausschusses bedarf es der Änderung der Hauptsatzung.

Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung auch weitere sachkundige Einwohner in die beratenden Ausschüsse zu berufen sind. Vorgesehen ist die Besetzung mit drei Mitgliedern der Gemeindevertretung und zwei sachkundigen Einwohnern. Sachkundige Einwohner haben für die Teilnahme im Ausschuss die gleichen Rechte und Pflichten wie Mitglieder der Gemeindevertretung.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Sülstorf beschließt die Bildung eines ständig beratenden Ausschusses für Kultur und Soziales.

Dem Ausschuss sollen drei Gemeindevertreter und zwei sachkundige Einwohner angehören.  

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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