Beschlussvorlage - BV/13/22/108

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Sülstorf vom 28. Juli 2010 beantragt der „Sülstorfer Karnevals Club“ e.V. für die Weihnachtsfeiern der Erwachsenen und der Kinder eine Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro. Mit den Kleinsten, den Minis ist basteln von Weihnachtsdekoration geplant. Jedes Mitglied des Vereins soll ein Weihnachtspräsent vom Weihnachtsmann bekommen.

 

Die Kosten sind dem PSK 28101.54191000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) zuzuordnen. Mit Stand vom 10. November 2022 sind noch 1.000,00 Euro verfügbar.

 

Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Zuwendungen für die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen, die zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie dem kulturvollen Zusammenleben der Bürger in der Gemeinde beitragen. Gefördert werden Vereine, Klubs und Organisationen die ihr Wirken öffentlich gestalten und durch gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten einen Beitrag zum Wohle der Gemeinde leisten

 

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Beschlussvorschlag

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  1. Der Antrag des „Sülstorfer Karnevals Club“ e.V. vom 07.11.2022 auf Gewährung einer Zuwendung für die Weihnachtsfeiern der Erwachsenen und der Kinder wird als förderfähig eingestuft.

 

  1. Der Sülstorfer Karnevals Club e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Sülstorf vom 28. Juli 2010 eine Zuwendung in Höhe von ________Euro.

 

  1. Die Finanzierung der Förderung ist über das PSK 28101.54191000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) abgesichert.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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