Beschlussvorlage - BV/01/22/061

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) stellen die Gemeinden in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf.

Entsprechend des Schreibens der Präsidentin des Landesgerichtes Schwerin vom 27.07.2022 haben die Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land je einen Vorschlag aufzustellen.

Es steht der Gemeinde frei, weitere Vorschläge aufzustellen.

 

Bei der Aufstellung sind die §§ 31 - 34 GVG (Anlage) zu beachten.

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung erfolgt die Auflegung der Vorschlagsliste. Die Auflegung wird ortsüblich bekanntgemacht (§ 36 Abs. 3 GVG).

Der Wahlausschuss des Amtsgerichtes Ludwigslust wählt bis zum 01.10.2023 die Schöffen (§§ 40 Abs. 1, 42 GVG). Bis zum 01.11.2023 erfolgt am Amtsgericht die Auslosung der Schöffen für das bevorstehende Geschäftsjahr (§45 GVG).

 

Für die Geschäftsjahre 2019-2024 hatte die Gemeinde Alt Krenzlin vorgeschlagen:

1. Frau Ilona Model, wohnhaft Klein Krams

1. Herr Frank Model, wohnhaft Klein Krams

1. Frau Sybilla Meyer-Kropp, wohnhaft Alt Krenzlin.

 

Frau Meyer-Kropp hat auch für die Geschäftsjahre 2024-2028 eine Bereitschaftserklärung abgegeben.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Bei einer gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung von 9 ist die Vorschlagsliste nur mit 5 oder mehr Ja-Stimmen angenommen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 Zur Wahl der Schöffen für das Amtsgericht Ludwigslust für die nächsten 5               Geschäftsjahre (2024 - 2028) wird durch die Gemeinde Alt Krenzlin vorgeschlagen:

 

   1. Frau Sybilla Meyer-Kropp, Geburtsname: Meyer

   geb.  1964 in Schwerin

                     wohnhaft:  19288 Alt Krenzlin

                        Beruf:   Diplom Agraringenieurin

 

 Ein Ausschlussgrund gemäß §§ 31 - 34 Gerichtsverfassungsgesetz liegt nicht               vor.“    

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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