Beschlussvorlage - BV/01/22/059

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Alt Krenzlin vom 04. Oktober 2010 beantragt die Volkssolidarität, Ortsgruppe Alt Krenzlin für diverse Aktivitäten 2022 für die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde laut Antrag eine Zuwendung in Höhe von 200,00 Euro.

 

Die Kosten sind dem PSK 28101.54190000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / an Sonstige (Heimatverein)) zuzuordnen. Hier wurden für 2022 Ausgaben in Höhe von 2.000,00 € eingeplant. Mit Stand vom 28.10.2022 sind noch 1.501,41 Euro verfügbar.

 

Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Zuwendungen für die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen, die zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie dem kulturvollen Zusammenleben der Bürger in der Gemeinde beitragen.

 

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Beschlussvorschlag

" 1. Der Antrag der Volkssolidarität, Ortsgruppe Alt Krenzlin auf Gewährung einer Zuwendung für diverse Aktivitäten 2022 laut Antrag vom 07.10.2022 wird als förderfähig eingestuft.

 

2. Die Ortsgruppe der Volkssolidarität Alt Krenzlin erhält auf der Grundlage der

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens der

Gemeinde Alt Krenzlin vom 04. Oktober 2010 eine Zuwendung in Höhe von _______Euro,

 

3.Die Finanzierung der Zuwendung ist über das PSK 28101.56930000 (Repräsentationen

incl. Seniorenbetreuung) abgesichert."

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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