Beschlussvorlage - BV/01/22/057

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Alt Krenzlin vom 04. Oktober 2010 beantragt die Volkssolidarität, Ortsgruppe Klein Krams für die diesjährige Weihnachtsfeier eine Zuwendung in Höhe von 200,00 Euro.

 

Die Kosten sind dem PSK 28101.54190000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / an Sonstige (Heimatverein)) zuzuordnen. Hier wurden für 2022 Ausgaben in Höhe von 2.000,00 € eingeplant. Mit Stand vom 25.09.2022 sind noch 1.501,41 Euro verfügbar.

 

Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Zuwendungen für die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen, die zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie dem kulturvollen Zusammenleben der Bürger in der Gemeinde beitragen, bewilligen kann

 

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Beschlussvorschlag

" 1. Der Antrag der Volkssolidarität, Ortsgruppe Klein Krams auf Gewährung einer 

       Zuwendung für die diesjährige Weihnachtsfeier wird als förderfähig eingestuft.

   

  2. Die Ortsgruppe der Volkssolidarität Klein Krams erhält auf der Grundlage der Richtlinie

 zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde

 Alt Krenzlin vom 04. Oktober 2010 eine Zuwendung in Höhe von                    Euro,

 

   3. Die Finanzierung der Zuwendung ist über das PSK 28101.56930000 (Repräsentationen

       incl. Seniorenbetreuung) abgesichert."

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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