Beschlussvorlage - VO/2015/688
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Bildung eines Arbeitskreises "Haushaltssicherung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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10.02.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Beratung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Rastow für das Haushaltsjahr 2015 in der GV-Sitzung am 13.01.2015 wurde vorgeschlagen, wieder einen Arbeitskreis "Haushaltssicherung" einzuberufen. Dieser hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode den Haushalt der Gemeinde eingehend analysiert und über Konsolidierungsmaßnahmen beraten und der Gemeindevertretung Entscheidungsempfehlungen unterbreitet.
Mitglieder des Ausschusses waren damals:
- 4 Gemeindevertreter
- Herr Marko Schmidt,
- Frau Ute Bachmann,
- Herr Willy Meßmann (Ortsteilvorsteher),
- Herr Matthias Fiedelmann (Ortsteilvorsteher).
sowie der Vorsitzende des ständigen Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt und der Vorsitzende des ständiges Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
„ 1. Zur Umsetzung der Maßnahmen der Fortschreibungen des Haushaltssicherungs- konzeptes 2011 der Gemeinde Rastow in der jeweils gültigen Fassung wird mit sofortiger Wirkung ein Arbeitskreis „Haushaltssicherung“ gebildet.
Die Zusammensetzung des Arbeitskreises erfolgt aus
- vier Gemeindevertretern,
- dem Vorsitzenden des ständigen Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
sowie
- der Vorsitzenden des ständiges Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport.
Zu thematischen Beratungen können weitere sachkundige Einwohner geladen werden.
2. Folgende Gemeindevertreter werden in den Arbeitskreis berufen:
2.1. ...............................,
2.2. ...............................,
2.3. ...............................,
2.4. ................................ .
3. In der ersten Beratung des Arbeitskreises ist ein Vorsitzenden und ein stellvertretender Vorsitzender zu wählen. Über die Beratungen des Arbeitskreises ist eine Sitzungs- niederschrift zu führen. Es wird keine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung
gewährt.“
