Beschlussvorlage - BV/12/22/157
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder der Ortsteilvertretungen Fahrbinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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11.10.2022
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15.11.2022
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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15.11.2022
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Sachverhalt
Die Ortsteilvertretungen bestehen gemäß § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Rastow jeweils aus 5 Mitgliedern.
In der 1. Sitzung der Gemeindevertretung Rastow am 27.06.2019 wurden in die Ortsteil-vertreter Fahrbinde gewählt:
1. Herr Georg Linford,
2. Frau Juliane Höfs,
3. Frau Christin Burmeister,
4. Herr Robert Boldt,
5. Herr Thomas Hellwig.
Herr Dr. Linford, Frau Höfs sowie Herr Boldt sind von ihren Funktionen als Ortsteilvertreter zurückgetreten. Somit muss eine Neuwahl erfolgen.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 42 Abs. 1 Kommunalver-fassung M-V). Wählbar sind Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils sowie Mitglieder der Gemeindevertretung.
Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen. Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V(Befangenheit).
Gemäß § 32 (2) Kommunalverfassung kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen (gemeinsamer Wahlvorschlag) verständigen.
Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.
Entsprechend § 9 (Wahlen) der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gilt:
(1) Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das Verhältnis
zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Anzahl der
Stimmen für den Wahlvorschlag der jeweiligen Fraktion oder Zählergemeinschaft
nacheinander durch 1,2,3,4,5 usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den ermittelten Höchstzahlen erfolgt.
Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Losverfahren richtet sich nach den
Bestimmungen des § 32 KV M-V.
(2) Bei Wahlen werden aus der Mitte der Gemeindevertretung drei Stimmzähler bestimmt.
(3) Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden.
(4) Sind mehrere Personen zu wählen, so kann die Gemeindevertretung diese in einem Wahlgang wählen, falls kein Gemeindevertreter widerspricht.
Beschlussvorschlag
Wahlergebnis Ortsteilvertretung Fahrbinde (gemeinsamer Wahlvorschlag)
Anzahl aller Gemeindevertreter |
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13 |
davon anwesend |
: |
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Anzahl der Stimmen |
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○ für den Wahlvorschlag |
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○ gegen den Wahlvorschlag |
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○ Stimmenthaltungen |
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Wahlergebnis (konkurrierende Wahlvorschlagslisten)
Teiler |
Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... |
Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... |
Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... |
1 |
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2 |
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3 |
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4 |
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Ergebnis Anzahl der Sitze |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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286,8 kB
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