Beschlussvorlage - BV/09/22/040

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Ergänzung der Tagesordnung

 

In § 2 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Warlow über die Benutzung und Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom 02.02.2021 wurde festgelegt:

 

(3) Während der Sommerferien für das Land Mecklenburg-Vorpommern kann die

Kindertagesstätte für die Dauer von drei Wochen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr schließen (Betriebsferien).

An den Brückentagen sowie für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen kann die Kindertagesstätte geschlossen werden.

Die Festlegung der Betriebsferien erfolgt durch Beschluss der Gemeindevertretung im Benehmen mit dem gewählten Gremium der Personensorgeberechtigten und der Leitung der Kindertagesstätte. Der Zeitraum der Betriebsferien wird zum Jahresende für das kommende Jahr bekannt gegeben.


Der Zeitraum der vorgesehenen Schließung wurde mit der Leiterin der Kindertagesstätte abgestimmt:

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...