Beschlussvorlage - BV/13/22/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf einer Kostenersatzsatzung der Gemeinde Sülstorf für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Sülstorf sowie Billigung der Kostenkalkulation
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Annemarie Arndt
- Antragssteller:
- Annemarie Arndt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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20.10.2022
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Sachverhalt
Derzeit gibt es für die Abrechnung von Einsätzen und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Sülstorf (nachfolgend Feuerwehr genannt) keine Satzung.
Die Anzahl der Einsätze und der Umfang der Leistungen der Feuerwehr haben in den vergangenen Jahren, stark zugenommen und werden weiter zunehmen. Es gab Veränderungen (Abschaffung, Aussonderung, Neubeschaffung usw.) bei der Technik, den Fahrzeugen, der Ausbildung der Kameraden usw.
Aus diesen Gründen und wegen des Inkrafttretens des neuen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern vom 21.12.2015 ist es angebracht, eine Kostenersatzsatzung zu erstellen.
Nach § 25 Abs. 3 des genannten Gesetzes ist der Kostenersatz durch eine Satzung zu regeln.
Die Festsetzung der Kosten basiert auf der Kostenkalkulation vom 07.09.2022. Der Kalkulationszeitraum beläuft sich auf 5 Jahre, d.h. nach diesem Zeitraum sollte eine Neubewertung erfolgen.
Für freiwillige Leistungen, die nicht in eine Kalkulation fließen dürfen, kann nach § 25 Abs. 3 Satz 2 ein Pauschalsatz festgesetzt werden. Das trifft hier für die Leistung „Tragehilfe“ zu.
Für die Erhebung von öffentlichen Abgaben reicht der Erlass einer Kostenersatzsatzung nicht aus. Vielmehr ist die Kalkulation und deren Billigung durch die Gemeindevertretung Voraussetzung für die wirksame Festsetzung des Kostensatzes in der Satzung.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag 1:
Die vorliegende Kostenkalkulation vom 07.09.2022 zur Ermittlung der Kostensätze für die Einsätze und Leistungen der Gemeindefeuerwehren Sülstorf, Sülte und Boldela (Kalkulationszeitraum 2022 bis 2026) wird gebilligt.
und
Beschlussantrag 2:
Die Gemeindevertretung erlässt die Kostenersatzsatzung der Gemeinde Sülstorf für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Sülstorf in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand 09.09.2022).
oder
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung erlässt die Kostenersatzsatzung der Gemeinde Sülstorf für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Sülstorf in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand 07.09.2022) mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:
1. .................................................................
2. .................................................................
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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