Beschlussvorlage - BV/13/22/103

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Gemeindevertretersitzung vom 24.09.2020 wurde der Beschluss über die
Durchführung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden/Träger öffentlicher Belange zum 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Sülte“ der Gemeinde Sülstorf gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen vom 09.11.2020 bis 24.11.2020. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen vor.


Auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB sind die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen. Die Abwägungsdokumentation mit der Abwägungsempfehlung liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei. Die abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend der Abwägungsempfehlung berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen.

 

Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung hat die während der erneuten Öffentlichkeits- und
    Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum 3. Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Windpark Sülte" vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und gemäß Abwägungsdokumentation (Anlage) abgewogen.

 

  1. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, sind vom Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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