Beschlussvorlage - BV/13/22/101
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Windpark Sülte" der Gemeinde Sülstorf für das Gebiet südöstlich des Ortsteiles Sülte
hier: Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange während der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Melanie Adler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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20.10.2022
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Sachverhalt
Im Rahmen der Gemeindevertretersitzung vom 20.07.2017 wurde der Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden/Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Sülte“ der Gemeinde Sülstorf gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen vom 09.10.2017 bis 08.11.2017. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange inkl. der Nachbargemeinden wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen vor.
Auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB sind die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen. Die Abwägungsdokumentation mit der Abwägungsempfehlung liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.
Die abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend der Abwägungsempfehlung berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen. Die Einwender sind von dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung hat die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Windpark Sülte" vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und gemäß Abwägungsdokumentation (Anlage) abgewogen.
- Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, sind vom Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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