Beschlussvorlage - BV/13/22/095
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 6 "Solarpark Sülte"
hier: Abwägung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Melanie Adler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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20.10.2022
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sülstorf hat in öffentlicher Sitzung am 27.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Sülte“ beschlossen.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 08.02.2021 bis 12.03.2021. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die eingereichten Stellungnahmen wurden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs (Stand August 2021) berücksichtigt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 10.01.2022 bis 15.02.2022. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen liegen vor.
Auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB sind die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, welche im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebracht wurden. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen in der Planung berücksichtigt werden sollen. Die Abwägungsdokumentation mit der Abwägungsempfehlung liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei. Die abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend der Abwägungsempfehlung berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen.
Die Einwender sind vom dem Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung hat die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Sülte“ der Gemeinde Sülstorf vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und gemäß Abwägungsdokumentation (Anlage) abgewogen.
- Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, sind vom Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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