Beschlussvorlage - BV/09/22/038

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlow hat mit Beschluss vom 21.05.2019 die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Braudscher Weg“ beschlossen. Planungsziel der 1. Änderung ist die Anpassung redaktioneller Angaben (Geltungsbereich, Planzeichenerklärung), die Festsetzung von Ausschlusskriterien für eine vorderseitige Bebauung, die Festsetzungen zu den Auffahrten der Baugrundstücke sowie die Änderung der Baugrenzen am äußeren Rand der Baufelder.

 

Das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Braudscher Weg“ der Gemeinde Warlow berührt nicht die Grundzüge der Planung und wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1BauGB, einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen.

 

Die Gemeinde Warlow verfügt über keinen wirksamen Flächennutzungsplan. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Braudscher Weg“ wird daher gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB als selbstständiger Bebauungsplan aufgestellt. 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 4 „Braudscher Weg“ der Gemeinde Warlow soll die 1. Änderung aufgestellt werden. Die Gebietsabgrenzung ist deckungsgleich mit der Ursprungsplanung und kann dem beigefügen Übersichtsplan entnommen werden.

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
  • Festsetzung von Ausschlusskriterien für eine vorderseitige Bebauung
  • Festsetzung zu den Auffahrten der Baugrundstücke
  • Änderungen der Baugrenzen am äußeren Rand der Baufelder
  • redaktionelle Ergänzungen/ Anpassungen (Geltungsbereich, Planzeichenerklärung)

 

  1. Die Gemeinde Warlow billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Braudscher Weg“ sowie den Entwurf der dazugehörigen Begründung.
  2. Mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Braudscher Weg“ soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Die Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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