Beschlussvorlage - BV/12/22/132-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) vom 04.09.2019 trat am 01.01.2020 in Kraft.

Die erste Änderung des Kindertagesförderungsgesetztes vom 29.06.2022 trat am 01.07.2022 in Kraft.

 

Im Zuge dessen wurden entsprechende Änderungen beschlossen. Aus diesem Grund muss die Kita Benutzungssatzung vom 04.01.2011 komplett überarbeitet werden.

 

Zusätzlich sollen nun auch die allgemeinen Schließzeiten der Einrichtungen Kita und Hort Rastow (beschlossen am 14.06.2022) ab dem Jahr 2023 in die Satzung mit aufgenommen werden.

 

Der Ausschuss für Jugend, Schule, Kultur und Sport hat hierzu am 08.06.2022 beraten und den in der Gemeindevertretersitzung vom 16.08.2022 vorgelegenen Satzungsentwurf für gut befunden.

 

Der Entwurf der Satzung wurde nun auch der ersten Änderung des Kinderförderungsgesetzes angepasst. Zusätzlich wurde eine Anpassung im §3 „Nachträgliche Ausschließgründe“ vorgenommen.

 

Der Satzungsentwurf wird heute erneut zur Entscheidung vorgelegt.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Rastow erlässt die Satzung der Gemeinde Rastow über die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte „Lütte Swölken“ vom …. in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage).

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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