Beschlussvorlage - BV/13/22/076
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur einmaligen Nutzung des Gemeindewappens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Maren Schumacher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Sülstorf
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Entscheidung
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01.09.2022
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Sachverhalt
Herr Siegfried Heinze aus 48356 Nordwalde, Fürstengrund 20, beschäftigt sich seit Jahren damit, eine Sammlung kommunaler Wappen Deutschlands zusammenzustellen und diese auch anderen Interessierten auf seinen Internet-Seiten www.s-heinze.de bzw. www.ortswappen.de darzustellen. Das Bundeswappen und alle Landeswappen wurden ihm bereits zur Veröffentlichung auf o.g. Webseiten zur Verfügung gestellt.
Herr Heinze beantragt die notwendige Genehmigung der Gemeinde Sülstorf, das gemeindliche Wappen für seine Webseiten kostenfrei zu benutzen. Mit der Wappenpräsentation ist keine gewerbliche oder kommerzielle Absicht verbunden.
Die Wappenpräsentation soll der Information über die Wappenlandschaft deutscher Kommunen sowie der Vermittlung von umfassendem Wissen zu den verschiedenen Wappen und ihrer Geschichte und damit einem Bildungszweck dienen. Dieser "Bildungszweck" wird als Grund herangezogen, um Herrn Heinze die Aufnahme des Wappens in seiner Sammlung und dies unter Verzicht auf eine Gebühr erlauben.
Die Gemeinde Sülstorf genehmigt die Veröffentlichung des Gemeindewappens auf den Internet-Seiten www.s-heinze.de bzw. www.ortswappen.de , wenn
a. die Verwendung des Wappens oder des Namens das Ansehen der Gemeinde nicht gefährdet oder schädigt oder gefährden bzw. schädigen kann,
b. jeder Anschein eines amtlichen Charakters durch die Verwendung des Wappens oder des Namens vermieden wird und eine Verwechslung mit Einrichtungen der Gemeinde sowie jede missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen ist,
c. das Gemeindewappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.
- das Gemeindewappen als Ganzes dargestellt und nicht durch andere Symbole verdeckt oder umgestaltet wird.
Die Gemeinde Sülstorf sollte die jederzeit widerrufliche Genehmigung zur Nutzung des Wappens mit der Auflage erteilen, dass das Gemeindewappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben, als Ganzes dargestellt und nicht durch andere Symbole verdeckt oder umgestaltet wird.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Sülstorf genehmigt Herrn Siegfried Heinze, 48356 Nordwalde, Fürstengrund 20, die kostenfreie Nutzung des Gemeindewappens zur Darstellung auf den Webseiten www.s-heinze.de und www.ortswappen.de
Herr Heinze hat dafür Sorge zu tragen, dass das Gemeindewappen heraldisch und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben, als Ganzes dargestellt und nicht durch andere Symbole verdeckt oder umgestaltet wird.
Die Genehmigung zur Nutzung des Gemeindewappens kann jederzeit widerrufen werden.
