Beschlussvorlage - BV/01/22/044

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß des Vermögens- und Betriebsüberlassungsvertrages zwischen der Gemeinde Alt Krenzlin und der Gutshof-Stiftung Krenzlin vom 29.10.2008 wurden die für Betreutes Wohnen gewidmeten Wohnungen (Gutshof-Residenz) mit zugehörigem beweglichen Vermögen, Betriebs- und Verbrauchsmaterialien an die Gutshof-Stiftung Krenzlin übertragen. Damit einher sollte auch eine Übertragung der für das Betreute Wohnen aufgenommenen Kredite an die Stiftung erfolgen.

 

Da die Gutshof-Stiftung Krenzlin zum damaligen Zeitpunkt nicht in der Lage war die Rückzahlung der Kredite vorzunehmen, erfolgte der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Alt Krenzlin und der Gutshof-Stiftung Krenzlin vom 08.08.2011 zur Darlehensgewährung. Gemäß § 3 Abs. 1 der v.g. Vereinbarung ist jede zu vereinbarende Veränderung der Kreditkonditionen im Verhältnis der Gemeinde und ihren Kreditgebern für die Stiftung nur bindend, wenn sie zuvor ihr Einverständnis erklärt hat.

 

Laut Kreditvertrag Nr. 6700193169 der Deutschen Kreditbank AG (DKB) wird eine Zinsanpassung ab 16.09.2022 erforderlich.

Das bedeutet, dass die Gemeinde Alt Krenzlin Angebote für eine Umschuldung des Kredites mit einer Restschuld in Höhe von 64.645,04 EUR einholen muss und für den Abschluss eines neuen Kreditvertrages die Zustimmung der  Gutshof-Stiftung benötigt.

Die Gutshof-Stiftung wurde mit Schreiben vom 27.07.2022  hierzu aufgefordert.

 

Zur Darlehensaufnahme sind Angebote von verschiedenen Banken einzuholen. Da diese ein marktgerechtes, taggenau kalkuliertes Angebot abgeben sollen ist es sinnvoll, durch die Gemeindevertretung die Rahmenbedingungen für die Umschuldung festzulegen und die

Kämmerin des Amtes Ludwigslust-Land, Frau Meyenburg zu beauftragen, das günstigste Angebot anzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Das Kommunaldarlehen Nr. 6700173393 (DKB) wird zum 16.03.2022 fristgemäß gekündigt.

 

2. Die Gemeinde Alt Krenzlin nimmt zur Umschuldung eines der Stiftungs-Darlehen

 Nr. 6700193169 (DKB) mit einer Restschuld zum 16.09.2022 in Höhe von

 64.645,04 EUR ein Annuitätendarlehen auf dem offenen Kreditmarkt auf.

 

3.  Die Annuitätenrate wird auf unverändert 1.265,45 EUR vierteljährlich festgelegt.

Die Kreditlaufzeit ist mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren zu vereinbaren.

 

4. Die Darlehensbedienung ist in der Planung berücksichtigt.

 

5. Die Kämmerin des Amtes Ludwigslust-Land, Frau Meyenburg, wird beauftragt, das günstigste Angebot zu o.g. festgelegten Konditionen anzunehmen.             

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

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