Beschlussvorlage - BV/01/22/041

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Am 01.01.2020 ist das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) in Kraft getreten. Eltern wurden gemäß § 29 Abs. 1 KiföG M-V von den Beiträgen zu den Entgelten nach § 24 Abs. 1 und 3 KiföG M-V entlastet. Die Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege wird gemäß §§ 26, 27 und 28 KiföG M-V gemeinsam durch das Land, den Gemeinden und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe finanziert. Ausgenommen bleiben gemäß § 29 Abs. 1 KiföG M-V die Kosten der Verpflegung sowie die durch erhöhten Betreuungszeiten der Mehrbedarf (Eingewöhnungszeit, Mehrstunden) Die gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 KiföG M-V erforderliche Verhandlung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung erfolgte am 24.03.2022 beim Fachdienst Entgelte und Sozialmanagement (Landkreis Ludwigslust-Parchim).

 

In der Entgeltverhandlung wurde die Höhe der neuen Entgelte für die Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsbetreuung ab dem 01.04.2022 festgelegt.

 

 

Kinderkrippe

Entgelt        Entgelt

bisher         neu

Kindergarten

Entgelt        Entgelt

bisher         neu

Hort

Entgelt        Entgelt

bisher         neu

Ganztagsbetreuung

1.110,39 €

1.202,51 €

712,64 €

713,20 €

372,57 €

377,35 €

Teilzeitbetreuung

701,34 €

758,96 €

462,69 €

465,37 €

258,65 €

263,86 €

Halbtagsbetreuung

496,82 €

537,18 €

337,72 €

341,46 €

./.

./.

 

Im Entgelt sind alle Sach- und Personalkosten sowie die betriebsnotwendigen Aufwendungen für das Gebäude, entsprechend der Belegung, enthalten.

Nicht enthalten sind Verpflegungskosten und die zusätzlichen Kosten für die individuelle Förderung.

 

  

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Beschlussvorschlag

 

  1. Beschlussantrag

Der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 01.04.2022 zur Ermittlung der Entgelte für die 
stundenweise Betreuung in der Kindertagesstätte Alt Krenzlin (siehe Anlage) wird

zugestimmt.  

 

und

 

 

2. Beschlussantrag

Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Benutzung und Erhebung von Entgelten für die Benutzungs der kommunalen Kindertagesstätte vom 17. Dezember 2020 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (siehe Anlage).

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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