Beschlussvorlage - BV/12/22/114

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In den letzten Ausschusssitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport gab es die Forderung nach einer festen Aussage für zukünftige Schließzeiten der Einrichtungen Kita und Hort. Vorgegebene Schließzeiten sollen allen Beteiligten  Planungssicherheit geben und demnächst in die Satzung der Gemeinde Rastow über die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte „Lütte Swölken“ aufgenommen werden.

 

Daraufhin wurde in der Kita ein Vorschlag in Zusammenarbeit mit dem Elternrat erarbeitet, dieser liegt der Beschlussvorlage als Anhang bei.

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 02.05.2022 und 08.06.2022 wurden die vorgeschlagenen, zukünftigen Schließzeiten eingehend diskutiert und beraten. Somit gibt der Ausschuss folgende Empfehlung für zukünftige Schließzeiten zur Entscheidung in die Gemeindevertretersitzung Rastow:

 

„An folgenden Brückentagen sowie für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen    

 schließen Krippe, Kindergarten und Hort jedes Jahr: 

 

-          2 Tage nach Ostern (in ungeraden Kalenderjahren) bzw.

      2 Tage vor Ostern (in geraden Kalenderjahren),

-          Freitag nach Christi Himmelfahrt,

-          2 Tage im Oktober oder November, jeweils an den beiden variablen Ferientagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern,

-          4 Tage in den Weihnachtsferien

(Festlegung durch Bürgermeister und Leitung der Einrichtung)

 

Der Hort schließt zusätzlich die vierte und fünfte Ferienwoche in den    

Sommerferien.

 

Da für Krippe und Kindergarten keine Sommerschließzeit festgelegt ist, haben

die Personensorgeberechtigten für ihr Kind innerhalb eines Zeitraums von neun

Wochen drei volle Wochen Sommerurlaub zu sichern. Dieser Zeitraum von neun

Wochen beginnt drei Wochen vor den Sommerferien des Landes Mecklenburg-

Vorpommern und endet mit dem Ende der Sommerferien. Von den drei Wochen

Sommerurlaub müssen mindestens zwei Wochen zusammengenommen werden.“  

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Beschlussvorschlag

An folgenden Brückentagen sowie für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

schließen Krippe, Kindergarten und Hort jedes Jahr, beginnend mit dem Jahr 2023:

 

-          2 Tage nach Ostern (in ungeraden Kalenderjahren) bzw.

      2 Tage vor Ostern (in geraden Kalenderjahren),

-          Freitag nach Christi Himmelfahrt,

-          2 Tage im Oktober oder November, jeweils an den beiden variablen Ferientagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern,

-          4 Tage in den Weihnachtsferien

(Festlegung durch Bürgermeister und Leitung der Einrichtung)

 

Der Hort schließt zusätzlich die vierte und fünfte Ferienwoche in den    

Sommerferien.

 

Da für Krippe und Kindergarten keine Sommerschließzeit festgelegt ist, haben

die Personensorgeberechtigten für ihr Kind innerhalb eines Zeitraums von neun

Wochen drei volle Wochen Sommerurlaub zu sichern. Dieser Zeitraum von neun

Wochen beginnt drei Wochen vor den Sommerferien des Landes Mecklenburg-

Vorpommern und endet mit dem Ende der Sommerferien. Von den drei Wochen

Sommerurlaub müssen mindestens zwei Wochen zusammengenommen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

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Anlagen

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