Beschlussvorlage - BV/09/22/028
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zur 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Warlow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortes Warlow
hier: Abwägung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Melanie Adler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Warlow
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Entscheidung
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14.06.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde Warlow verfolgt das Ziel, die bestehende rechtskräftige Ergänzungs- und Abrundungssatzung für den Ort Warlow für den Ort Warlow in einem kleinen Teilbereich zu erweitern. Der Anlass der Erweiterung begründet sich in der städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes, hier in der geplanten Erweiterung der Kindertagesstätte in Warlow. Der Gemeinde Warlow steht nach § 34 Abs. 4 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) das Mittel der Ergänzungssatzung zur Verfügung.
Am 12.10.2021 wurde mittels Aufstellungsbeschluss das Verfahren eingeleitet. Planziel der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1- 3 BauGB ist es, eine bisherige Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und somit in den grundsätzlich bebaubaren Innenbereich einzubeziehen. Die Ergänzungssatzung ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar.
Das Planverfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte ab der 9. KW. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen fand in der Zeit vom 07.03.2022 bis zum 08.04.2022 statt.
Einsprüche von Bürgerinnen und Bürgern wurden nicht geltend gemacht.
Es wurden insgesamt 23 Stellungnahmen eingereicht. 15 Stellungnahmen enthielten Hinweise, die zur Kenntnis genommen wurden. Die Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust-Parchim – FD 63 untere Denkmalschutzbehörde wurde unmittelbar in die Planunterlagen eingearbeitet.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung sind von der Gemeinde Warlow zu prüfen und untereinander abzuwägen (Abwägungsbeschluss).
Beschlussvorschlag
- Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und entsprechende der Anlage dieser Beschlussvorlage abgewogen.
- Auf Grund der Stellungnahmen der beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zur 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Warlow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortes Warlow nach § 34 Abs. 4 Nr. 1-3 BauGB erfolgen keine Änderungen oder Ergänzungen der Planung, durch welche die Grundzüge der Planung berührt werden.
- Die Verwaltung des Amtes Ludwigslust-Land wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Anagabe der Gründe in Kenntnis setzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,4 MB
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