Beschlussvorlage - BV/09/22/025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der aktuelle Lagebericht des Geschäftsjahres 2020 des Zweckverbandes kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust (ZkWAL) zeichnet ein besorgniserregendes Bild. Der Verband ist nicht mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet, sein Anlagevermögen verschleißt tendenziell und ist zudem in Teilen nur kurzfristig finanziert. Die Liquidität ist dadurch sehr stark belastet, während die Verschuldung insgesamt weiter zunimmt. Der Verband hat einen erheblichen Substanzverlust erlitten und verfügt über keinerlei finanzielle Reserven.

 

Der ZkWAL musste Maßnahmen zur Liquiditäts- und Vermögenssicherung ergreifen und gemäß § 12 Abs. 2 der Verbandssatzung des ZkWAL eine Verbandsumlage erheben.

Der am 23. Februar 2022 von der Verbandsversammlung beschlossene Wirtschaftsplan 2022 des ZkWAL weist eine Umlage durch die Verbandsmitglieder in Höhe von insgesamt

9 Millionen EURO aus.

Durch diese Umlage soll eine dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ZkWAL erreicht werden. Der Verband muss über eine durchgehend angemessene Eigenkapitalausstattung gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EigVO M-V) verfügen.

 

Die Gemeinde Warlow ist Verbandsmitglied des ZkWAL und somit umlagezahlungspflichtig gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).

 

Der entsprechende Festsetzungsbescheid zur Verbandsumlage 2022 vom 25. März 2022 liegt in Höhe von insgesamt 182.010,85 EUR vor (Anlage 1).

Entsprechend der ratierlichen Aufteilung der Umlage werden folgende Fälligkeiten festgesetzt: 

01.05.2022 60.670,29 EUR

01.05.2023 40.446,86 EUR

01.05.2024 20.223,43 EUR

01.05.2025 20.223,43 EUR

01.05.2026 20.223,43 EUR

01.05.2027 20.223,43 EUR.

 

Gemäß § 48 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen

Umfang getätigt werden sollen oder müssen. Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen.

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist zunächst ein Beschluss der Gemeindevertretung über die Auszahlung der Zwangsumlage ausreichend. Um die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns herzustellen, ist nach eingehender Prüfung der Notwendigkeit der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 erst im Laufe des Jahres (und somit nicht unverzüglich) erforderlich.

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Beschlussvorschlag

 

„1. Die Gemeinde Warlow hat auf der Grundlage des vorliegenden Festsetzungsbescheides

     vom 25. März 2022 eine Verbandsumlage in Höhe von insgesamt 182.010,85 EUR an

     den ZkWAL zu zahlen.

     Im Haushaltsjahr 2022 wird die Zahlung der ersten Rate in Höhe von 60.670,29 EUR

     fällig.     

 

 

 2. Die entsprechenden Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Haushaltsplan 2022

     der Gemeinde Warlow nicht berücksichtigt.

     Die Sonderumlage des ZKWAL wird unter dem:

     Produkt                  61100 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlage

     Aufwandskonto      54430000 allgemeine Umlage an Zweckverbände

     Auszahlungskonto 74430000 allgemeine Umlage an Zweckverbände ausgewiesen.

 

 

 3. Die Deckung der Aufwendungen zur ungeplanten Sonderumlage erfolgt durch die nicht

     geplante Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage. Der Ergebnishaushalt

     insgesamt wird dadurch nicht belastet.

     Die Entnahme bedarf der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht des Landkreises

     Ludwigslust-Parchim.

     Die Finanzierung der ungeplanten Auszahlungen zur Sonderumlage ist nicht

     gesichert.

     Die Notwendigkeit des Erlasses einer 1. Nachtragssatzung 2022 ist auch aus der

     Tatsache gegeben, dass der Gemeinde Warlow gemäß des Orientierungsdatenerlasses

     für die Haushaltsplanung 2022 vom 29. November 2021 (Ministerium für Inneres

     und Europa M-V) insgesamt ca. 107.900 EUR weniger zur Verfügung stehen.

 

     Ergebnishaushalt 2022 

     61100.54430000  Aufwand Verbandsumlage insgesamt  182.010,29 EUR

     61200.49210000 Entnahme aus der allgemeinen Kapital-

rücklage (Sollübertragung)          182.010,29 EUR

 

     Finanzhaushalt 2022 

     61100.74430000   Auszahlung Verbandsumlage 1. Rate           60.670,29 EUR

 

 

4. Die Deckung der zukünftigen Finanzauszahlungen in Höhe von insgesamt 

    121.340,00 EUR wird bei der Erstellung des 1. Nachtragsplanes 2022 (jährliche Raten im   

    Finanzplanungszeitraum) berücksichtigt.

 

    61100.74430000   Auszahlung Verbandsumlage 2.-7. Rate     121.340,00 EUR 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

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Anlagen

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