Beschlussvorlage - BV/09/22/025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Zahlung einer Verbandsumlage an den Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust (ZkWAL)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Dörte Meyenburg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Warlow
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Entscheidung
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14.06.2022
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Sachverhalt
Der aktuelle Lagebericht des Geschäftsjahres 2020 des Zweckverbandes kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust (ZkWAL) zeichnet ein besorgniserregendes Bild. Der Verband ist nicht mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet, sein Anlagevermögen verschleißt tendenziell und ist zudem in Teilen nur kurzfristig finanziert. Die Liquidität ist dadurch sehr stark belastet, während die Verschuldung insgesamt weiter zunimmt. Der Verband hat einen erheblichen Substanzverlust erlitten und verfügt über keinerlei finanzielle Reserven.
Der ZkWAL musste Maßnahmen zur Liquiditäts- und Vermögenssicherung ergreifen und gemäß § 12 Abs. 2 der Verbandssatzung des ZkWAL eine Verbandsumlage erheben.
Der am 23. Februar 2022 von der Verbandsversammlung beschlossene Wirtschaftsplan 2022 des ZkWAL weist eine Umlage durch die Verbandsmitglieder in Höhe von insgesamt
9 Millionen EURO aus.
Durch diese Umlage soll eine dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ZkWAL erreicht werden. Der Verband muss über eine durchgehend angemessene Eigenkapitalausstattung gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EigVO M-V) verfügen.
Die Gemeinde Warlow ist Verbandsmitglied des ZkWAL und somit umlagezahlungspflichtig gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).
Der entsprechende Festsetzungsbescheid zur Verbandsumlage 2022 vom 25. März 2022 liegt in Höhe von insgesamt 182.010,85 EUR vor (Anlage 1).
Entsprechend der ratierlichen Aufteilung der Umlage werden folgende Fälligkeiten festgesetzt:
01.05.2022 60.670,29 EUR
01.05.2023 40.446,86 EUR
01.05.2024 20.223,43 EUR
01.05.2025 20.223,43 EUR
01.05.2026 20.223,43 EUR
01.05.2027 20.223,43 EUR.
Gemäß § 48 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen
Umfang getätigt werden sollen oder müssen. Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen.
Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist zunächst ein Beschluss der Gemeindevertretung über die Auszahlung der Zwangsumlage ausreichend. Um die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns herzustellen, ist nach eingehender Prüfung der Notwendigkeit der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 erst im Laufe des Jahres (und somit nicht unverzüglich) erforderlich.
Beschlussvorschlag
„1. Die Gemeinde Warlow hat auf der Grundlage des vorliegenden Festsetzungsbescheides
vom 25. März 2022 eine Verbandsumlage in Höhe von insgesamt 182.010,85 EUR an
den ZkWAL zu zahlen.
Im Haushaltsjahr 2022 wird die Zahlung der ersten Rate in Höhe von 60.670,29 EUR
fällig.
2. Die entsprechenden Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Haushaltsplan 2022
der Gemeinde Warlow nicht berücksichtigt.
Die Sonderumlage des ZKWAL wird unter dem:
Produkt 61100 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlage
Aufwandskonto 54430000 allgemeine Umlage an Zweckverbände
Auszahlungskonto 74430000 allgemeine Umlage an Zweckverbände ausgewiesen.
3. Die Deckung der Aufwendungen zur ungeplanten Sonderumlage erfolgt durch die nicht
geplante Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage. Der Ergebnishaushalt
insgesamt wird dadurch nicht belastet.
Die Entnahme bedarf der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht des Landkreises
Ludwigslust-Parchim.
Die Finanzierung der ungeplanten Auszahlungen zur Sonderumlage ist nicht
gesichert.
Die Notwendigkeit des Erlasses einer 1. Nachtragssatzung 2022 ist auch aus der
Tatsache gegeben, dass der Gemeinde Warlow gemäß des Orientierungsdatenerlasses
für die Haushaltsplanung 2022 vom 29. November 2021 (Ministerium für Inneres
und Europa M-V) insgesamt ca. 107.900 EUR weniger zur Verfügung stehen.
Ergebnishaushalt 2022
61100.54430000 Aufwand Verbandsumlage insgesamt 182.010,29 EUR
61200.49210000 Entnahme aus der allgemeinen Kapital-
rücklage (Sollübertragung) 182.010,29 EUR
Finanzhaushalt 2022
61100.74430000 Auszahlung Verbandsumlage 1. Rate 60.670,29 EUR
4. Die Deckung der zukünftigen Finanzauszahlungen in Höhe von insgesamt
121.340,00 EUR wird bei der Erstellung des 1. Nachtragsplanes 2022 (jährliche Raten im
Finanzplanungszeitraum) berücksichtigt.
61100.74430000 Auszahlung Verbandsumlage 2.-7. Rate 121.340,00 EUR „
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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994,7 kB
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