Beschlussvorlage - BV/12/22/108

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die leergezogene gemeindeeigene Wohnung Schulstraße 7 DG links in 19077 Rastow sollte vor Neubezug grundsaniert werden. In Absprache mit dem Bürgermeister erfolgte durch den Hausverwalter Global Hausverwaltung Schwerin die Einholung von Angeboten.

Die Sanierungen betreffen Malerarbeiten aller Räume, Badsanierung, Einstellarbeiten Fenster, eine neue Wohnungseingangstür und eine Zimmertür.

 

Vom Verwalter wurde das Angebot der D.I.E. Hausmeister Servicedienste GmbH in

Höhe von insgesamt 26.786,15 EUR empfohlen. 

Die Sanierungsausführung und Finanzierung (Gemeindekonto) erfolgt über den Verwalter Global Hausverwaltungs GmbH Schwerin.

 

Gemäß § 3 des Verwaltervertrages besteht für den Verwalter die Pflicht den baulichen Zustand des Hauses zu überwachen und erfordenliche Reparaturen ausführen zu lassen.

Bei Reparaturaufträgen oder Aufträgen für sonstige Leistungen, die den Betrag von

3.000 EUR voraussichtlich übersteigen, hat der Verwalter vorher die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.

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Beschlussvorschlag

Die gemäß § 3 des Verwaltervertrages der Gemeinde Rastow mit der Global Hausverwaltungs GmbH Schwerin erforderliche Zustimmung zur Grundsanierung der gemeindeeigene Wohnung Schulstraße 7, DG links, in 19077 Rastow wird bis zur Höhe von 27.000 EUR erteilt.

Die Sanierungsausführung und Finanzierung erfolgt über den Verwalter Global Hausverwaltung GmbH Schwerin.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

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