Beschlussvorlage - BV/12/22/103-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kraak wurden am 25.03.2022 Kamerad Dominik Maibaum zum stellv. Ortswehrführer gewählt.

Entsprechend § 12 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 03. Mai 2002 ist der Ortswehrführer sowie dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie im Beamtenstatusgesetz geregelt.

Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 Es wird festgestellt:   Kamerad Dominik Maibaum

                                                geb. am 04.06.1975

                                                wh.: Waldstraße 2

                                     19077 Kraak

 stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kraak

    1. ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

            2.         bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

             Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

 3. ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

 4. hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                     verstoßen,

        bzw. hat bestehende Zweifel durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung               ausgeräumt.                   

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

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