Beschlussvorlage - BV/12/22/103
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung der Wahl des stellv. Ortswehrführers der FFw Kraak
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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10.05.2022
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Sachverhalt
Das Brandschutz – und Hilfeleistungsgesetz M-V sieht im § 12 Abs. 1 vor, dass die Wahl des Gemeinde- und Ortswehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf.
Die Mitglieder der FFw Kraak haben am 25.03.2022 den stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.
Wählbar ist, wer
a) mindestens vier Jahre aktiv einer freiwilligen Feuerwehr angehört hat,
b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei der Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet,
d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr, in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, endet die Wahlzeit spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind durch die Gemeindevertretung zu prüfen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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307,1 kB
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