Beschlussvorlage - BV/12/22/084

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung können Feuerwehren über ihren Rahmen hinaus als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben bestimmt werden.

Voraussetzung für die Bestimmung sind Ausrüstung und Ausstattung, jederzeit gewährleistete Einsatzkräfte und Ausbildungsstand.

Feuerwehren mit besonderen Aufgaben können Gefahren- und Risikobekämpfung auch überörtlich gewährleisten.

 

Der Landkreis Ludwigslust Parchim FD Brand- und Katastrophenschutz sieht die Voraussetzungen der Gemeindefeuerwehr Rastow als gegeben.

Lt. Schreiben vom 17.02.2022 sind technische Mittel und Leistungsfähigkeit im ausreichenden Maße vorhanden, sodass überörtlichen Aufgaben erfüllt werden können und trotzdem der örtliche Brandschutz sichergestellt ist.

Die Gemeindefeuerwehr kann folgende Aufgaben gewährleisten:

  1. erweiterte Technische Hilfeleistung
  2. Löschwassertransport
  3. Führungsunterstützung

 

Rechtsgrundlage: §9 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) und §10 Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Rastow befürwortet die Einstufung der Gemeindefeuerwehr Rastow als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben.

Die Gemeindefeuerwehr kann folgende Aufgaben gewährleisten:

  1. erweiterte Technische Hilfeleistung
  2. Löschwassertransport
  3. Führungsunterstützung

Die Ressourcen für die benannten Aufgaben werden von der Gemeinde bereitgestellt.

 

Diese Beschlussfassung ist unverzüglich an den FD 38 Brand- und Katastrophenschutz des Landkreis Ludwigslust-Parchim zu übermitteln.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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