Beschlussvorlage - BV/12/22/091

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der aktuelle Lagebericht des Geschäftsjahres 2020 des Zweckverbandes kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust (ZkWAL) zeichnet ein besorgniserregendes Bild. Der Verband ist nicht mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet, sein Anlagevermögen verschleißt tendenziell und ist zudem in Teilen nur kurzfristig finanziert. Die Liquidität ist dadurch sehr stark belastet, während die Verschuldung insgesamt weiter zunimmt.

Der Verband hat einen erheblichen Substanzverlust erlitten und verfügt über keinerlei finanzielle Reserven.

Der Zweckverband musste Maßnahmen zur Liquiditäts- und Vermögenssicherung ergreifen und gemäß § 12 Abs. 2 der Verbandssatzung des ZkWAL eine Verbandsumlage erheben.

Der am 23. Februar 2022 von der Verbandsversammlung beschlossene Wirtschaftsplan 2022 des ZkWAL weist eine Umlage durch die Verbandsmitglieder in Höhe von insgesamt 9 Millionen EUR aus.

Durch diese Zwangsumlage soll eine dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ZkWAL erreicht werden. Der Zweckverband muss über eine durchgehend angemessene Eigenkapitalausstattung gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EigVO M-V) verfügen.

 

Die Gemeinde Rastow ist Verbandsmitglied des ZkWAL und somit umlagezahlungspflichtig gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).

 

Der entsprechende Festsetzungsbescheid zur Verbandsumlage 2022 vom 25. März 2022 liegt im Amt Ludwigslust-Land in Höhe von insgesamt 113.251,99 EUR vor (Anlage 1).

Entsprechend der ratierlichen Aufteilung der Umlage werden folgende Fälligkeiten festgesetzt:

 

01.05.2022 37.750,67 EUR

01.05.2023 25.167,11 EUR

01.05.2024 12.583,55 EUR

01.05.2025 12.583,55 EUR

01.05.2026 12.583,55 EUR

01.05.2027 12.583,55 EUR.

Gemäß § 48 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen. Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für die Auszahlungen.

 

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist zunächst ein Beschluss der Gemeindevertretung über die Auszahlung der Zwangsumlage ausreichend. Um die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns herzustellen, ist nach eingehender Prüfung der Notwendigkeit der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 erst im Laufe des Jahres (und somit nicht unverzüglich) erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung Rastow beschließt die Zahlung der Verbandsumlage an den ZkWAL entsprechend des vorliegenden Festsetzungsbescheides vom 25. März 2022 in Höhe von insgesamt 113.251,99 EUR.

 Im Haushaltsjahr 2022 wird die erste Rate in Höhe von 37.750,67 EUR fällig.

 

2. Diese Aufwendungen/Auszahlungen wurden im Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Rastow nicht berücksichtigt.

 

 Die Zwangsumlage des ZKWAL wird unter dem:

 

Produkt 61100  Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine

Umlage

Aufwandskonto 54430000 Allgemeine Umlage an Zweckverbände

Finanzkonto  74430000 Auszahlungen allg. Umlage an Zweckverbände

 

ausgewiesen.

 

3. Die Deckung der ungeplanten Zwangsumlage erfolgt aus geringeren Aufwendungen/Auszahlungen bzw. höheren Erträgen/Einzahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich.

Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2022 lagen der Kämmerei noch keine verbindlichen Zahlen für die Schlüsselzuweisung, die Infrastrukturpauschale, die Kreis- und Amtsumlage sowie die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer vor. Der Gemeinde Rastow stehen gemäß des Orientierungsdatenerlasses für die Haushaltsplanung 2022 vom 29. November 2021 (Ministerium für Inneres und Europa M-V) gegenüber dem Planansatz 2022 insgesamt rund 46.000 EUR mehr zur Verfügung.

 

Die Deckung der ungeplanten Zwangsumlage erfolgt für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 37.750,67 EUR aus:

Produkt  61100  Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine

Umlage

Ertragskonto  41111000 Schlüsselzuweisungen

Finanzkonto  61111000 Einzahlungen aus Schlüsselzuweisungen 

 

4. Die Deckung der zukünftigen Umlageaufwendungen in Höhe von 75.501,32 EUR erfolgt durch die Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage, um die Ergebnisrechnung der Gemeinde Rastow nicht zu belasten.

 Die Entnahme bedarf der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

 

5. Die Finanzierung der zukünftigen Umlagezahlungen in Höhe von 75.501,32 EUR wird bei der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.

 

6.  Die Kämmerei des Amtes Ludwigslust-Land behält sich vor, nach Prüfung der aktuellen Haushaltslage der Gemeinde Rastow auch die Verwendung der zweckgebundenen Kapitalrücklage zu prüfen und diese ggf. einzusetzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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