Beschlussvorlage - BV/01/22/036

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der aktuelle Lagebericht des Geschäftsjahres 2020 des Zweckverbandes kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust (ZkWAL) zeichnet ein besorgniserregendes Bild. Der Verband ist nicht mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet, sein Anlagevermögen verschleißt tendenziell und ist zudem in Teilen nur kurzfristig finanziert. Die Liquidität ist dadurch sehr stark belastet, während die Verschuldung insgesamt weiter zunimmt.

 

Der Verband hat einen erheblichen Substanzverlust erlitten und verfügt über keinerlei finanzielle Reserven.

Der Zweckverband musste Maßnahmen zur Liquiditäts- und Vermögenssicherung ergreifen und gemäß § 12 Abs. 2 der Verbandssatzung des ZkWAL eine Verbandsumlage erheben.

Der am 23. Februar 2022 von der Verbandsversammlung beschlossene Wirtschaftsplan 2022 des ZkWAL weist eine Umlage durch die Verbandsmitglieder in Höhe von insgesamt

9 Millionen EURO aus.

Durch diese Zwangsumlage soll eine dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ZkWAL erreicht werden. Der Zweckverband muss über eine durchgehend angemessene Eigenkapitalausstattung gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EigVO M-V) verfügen.

 

Die Gemeinde Alt Krenzlin ist Verbandsmitglied des ZkWAL und somit umlagezahlungspflichtig gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).

 

Der entsprechende Festsetzungsbescheid zur Verbandsumlage 2022 vom 25. März 2022 liegt im Amt Ludwigslust-Land in Höhe von insgesamt 293.390,22 EUR vor (Anlage 1).

Entsprechend der ratierlichen Aufteilung der Umlage werden folgende Fälligkeiten festgesetzt: 

01.05.2022 97.796,74 EUR

01.05.2023 65.197,83 EUR

01.05.2024 32.598,91 EUR

01.05.2025 32.598,91 EUR

01.05.2026 32.598,91 EUR

01.05.2027 32.598,91 EUR.

 

Gemäß § 48 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte Aufwendungen bei einzelnen

 

Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen. Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen.

 

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist zunächst ein Beschluss der Gemeindevertretung über die Auszahlung der Zwangsumlage ausreichend. Um die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns herzustellen, ist nach eingehender Prüfung der Notwendigkeit der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 erst im Laufe des Jahres (und somit nicht unverzüglich) erforderlich.

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeinde Alt Krenzlin hat auf der Grundlage des vorliegenden 

      Festsetzungsbescheides vom 25. März 2022 eine Verbandsumlage in Höhe von

      Insgesamt 293.390,22 EUR an den ZkWAL zu zahlen.

      Im Haushaltsjahr 2022 wird die Zahlung der ersten Rate in Höhe von 

      97.796,74 EUR fällig.     

 

 2. Die entsprechenden Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Haushaltsplan 2022

     der Gemeinde Alt Krenzlin nicht berücksichtigt.

     Die Zwangsumlage des ZKWAL wird unter dem:

     Produkt                  61100 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlage

     Aufwandskonto      54430000 allgemeine Umlage an Zweckverbände

     Auszahlungskonto 74430000 allgemeine Umlage an Zweckverbände ausgewiesen.

 

 

 3. Die Deckung der Aufwendungen zur ungeplanten Sonderumlage erfolgt durch die nicht

     geplante Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage. Der Ergebnishaushalt

     insgesamt wird dadurch nicht belastet.

     Die Entnahme bedarf der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht des Landkreises

     Ludwigslust-Parchim.

     Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2022 lagen der Kämmerei noch keine

     verbindlichen Zahlen für die Schlüsselzuweisung, die Infrastrukturpauschale, die Kreis-

     und Amtsumlage sowie die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer vor.

     Der Gemeinde Alt Krenzlin stehen gemäß des Orientierungsdatenerlasses für die

     Haushaltsplanung 2022 vom 29. November 2021 (Ministerium für Inneres und Europa

     M-V) gegenüber dem Planansatz 2022 finanziell insgesamt ca 39.500 EUR mehr zur

     Verfügung. Die geplante Infrastrukturpauschale 2022 wird mit ca. 54.300 EUR über eine

     Umbuchung der investiven Einzahlungen als laufenden Einzahlungen und entsprechende

     Sollübertragung in Anspruch genommen. Der Restbetrag in Höhe von ca. 4.000 EUR wird

     durch Einsparungen im laufenden Haushaltsjahr finanziert.

     Damit ist Deckung der 1. Rate im Finanzhaushalt 2022 gedeckt.

    

     Buchungen Ergebnishaushalt 2022 

     61100.54430000 Aufwand Verbandsumlage insgesamt  293.390,22 EUR

     61100.49210000 Entnahme aus der allgemeinen Kapital-

rücklage (Sollübertragung)          293.390,22 EUR

 

     Buchungen Finanzhaushalt 2022 

     61100.74430000   Auszahlung Verbandsumlage 1. Rate           97.796,74 EUR

     61100.61111000 Mehreinzahlungen Schlüsselzuweisungen     39.461,86 EUR

   (Sollübertragung)

     61100.61442000 Umbuchung investive in laufende Einzahlung

Infrastrukturpauschale (Sollübertragung)   54.272,04 EUR

 

4. Die Deckung der zukünftigen Finanzauszahlungen in Höhe von 195.593,48 EUR wird bei    

    der Haushaltsplanung 2023 (jährlich im Finanzplanungszeitraum) berücksichtigt.

 

    61100.74430000   Auszahlung Verbandsumlage 2.-7. Rate     195.593,48 EUR

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

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Anlagen

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