Beschlussvorlage - BV/12/22/079

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Rastow hat ein deutlich gestiegenes Interesse an Bauland zu verzeichnen. Da die Gemeinde selbst über keine freien Bauplätze mehr verfügt und auch der angestrebte Bebauungsplan Nr. 8 "Am Lehmberg" nicht umsetzbar ist, beabsichtigt die Gemeinde Rastow einen neuen B-Plan Nr. 9 „Wohngebiet Am Dreieck“ aufzustellen. Dieser resultiert aus einem Mediationsergebnis mit dem Grundstückseigentümer des Flurstückes 240/3 der Flur 7 in der Gemarkung Rastow. In der Mediation hat die Gemeinde Rastow sich im Ergebnis dazu verpflichtet ca. 22.000 m² zu überplanen und somit als Wohngrundstücke auszuweisen.

Das Gesamtflurstück 240/3 hat eine Größe von 45.847 m².

Für das Grundstück welches in Privateigentum steht, gibt es einen Investor, der sich hälftig an den Planungskosten beteiligt. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung wird vom Investor angefordert.

 

Der B-Plan soll auf dem Flurstück 240/3 der Flur 7  in der Gemarkung Rastow entstehen. Zusätzlich wird eine Teilfläche aus dem Flurstück 240/1 der Flur 7 sowie das Flurstück 216 als Not-Ausfahrt vorgesehen.

Angestrebt wird die Schaffung von ca. 28 Bauplätzen für eine Wohnbebauung mit einer Grundstücksgröße von ca. 900 – 1.100 m². Genaue Absprachen bezüglich der Grundstücksgrößen/-anzahl sind mit dem Amt für Raumordnung zu führen. (Hinweis: Der Investor für die Fläche strebt 35 Bauplätze an)

 

 

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch das Amt Ludwigslust-Land durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch das Amt Ludwigslust-Land beteiligt.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohngebiet am Dreieck“ ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.    

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeinde Rastow stellt den Bebauungsplan Nr. 9 „Wohngebiet Am Dreieck in Rastow“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB auf.
  2. Ziel des o.g. Bebauungsplanes soll sein, im Rahmen des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung ein neues B-Plangebiet zum Zweck der Wohnbebauung auszuweisen.
  3. Der B-Plan soll auf den Flurstücken 240/3, 216 und einer Teilfläche aus dem Flurstück 240/1 der Flur 7 in der Gemarkung Rastow entstehen.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  5. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

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Anlagen

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