Beschlussvorlage - BV/12/22/074
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Umschuldung von Krediten
hier: Kommunalkredit Nr. 6700173393 bei der Deutschen Kreditbank AG (DKB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Romy Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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01.03.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde Fahrbinde nahm 1998 zur Finanzierung der Sanierung der örtlichen Wohnungen in der Gemeinde Fahrbinde ein Annuitätendarlehen bei der Landesbank Schleswig-Holstein in Höhe von 450.000 DM (230.081,34 EUR) mit einer Zinsbindung bis zum 02.04.2002 auf.
Im April 2002 wurde das Darlehen in Höhe von 209.629,67 EUR durch eine Umschuldung bei der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank AG (DG HYP) abgelöst.
Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Zinssatz von 4,69% p.a. und ein Tilgungssatz von 2% mit einer Festzinsbindung von 5 Jahren vereinbart.
Nach Ablauf der Zinsbindung erfolgte im Jahr 2007 eine Anpassung des Zinssatzes für das Darlehen in Höhe von 184.578,64 EUR bei der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank AG (DG HYP).
Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Zinssatz von 4,14% p.a. und ein Tilgungssatz von 2% mit einer Festzinsbindung von 5 Jahren vereinbart.
Nach Ablauf der Festzinsbindung wurde im Jahr 2012 eine Umschuldung des Darlehens in Höhe von 154.085,63 EUR durch die Deutschen Kreditbank AG Schwerin (DKB) vorgenommen.
Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Zinssatz von 2,64% p.a. und ein Tilgungssatz von 2% mit einer Festzinsbindung von 10 Jahren vereinbart.
Das Darlehen wurde vierteljährlich mit einer Rate in Höhe von 1.787,39 EUR bedient. Dies entspricht jährlich 7.149,56 EUR.
Der Darlehensstand wird zum 15.03.2022 in Höhe von 118.949,65 EUR ausgewiesen. Der Darlehensvertrag kann zum 15.03.2022 gekündigt werden.
Nach Prüfung der Finanzlage der Gemeinde Rastow wäre eine vollständige Tilgung des Darlehens möglich, da die Gemeinde momentan über entsprechende finanzielle Mittel verfügt. Diese werden aber vollständig durch die Umsetzung der umfangreichen Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen verbraucht. Somit empfiehlt die Kämmerei eine Umschuldung.
Auch im Hinblick auf die bevorstehende Verbands-/Zwangsumlage an den Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust (ZkWAL) in Höhe von 108.572 EUR und die geplante Eigenkapitaleinlage an den ZkWAL in den Jahren 2025-2030 in Höhe von ca. 125.000 EUR sind die vorhandenen liquiden Mittel der Gemeinde Rastow gebunden.
Für die Umschuldung sind Angebote von verschiedenen Banken einzuholen. Da diese ein marktgerechtes, tagegenau kalkuliertes Angebot abgeben sollen, ist es sinnvoll durch die Gemeindevertretung die Rahmenbedingungen für die Umschuldung festzulegen und die Kämmerin des Amtes Ludwigslust-Land, Frau Gronow, zu beauftragen, das günstigste Angebot anzunehmen.
Auf Grund der aktuell günstigen Zinslage wird empfohlen eine Kreditlaufzeit mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren zu vereinbaren.
Die Abfragen bei mehreren Kreditinstituten ergaben Zinskonditionen für Kommunaldarlehen zwischen 0,36 % bis 0,99 % p.a..
Die Aufnahme des Kredites zum Zwecke der Umschuldung bedarf keiner Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Beschlussvorschlag
1. Das Kommunaldarlehen Nr. 6700173393 (DKB) wird zum 16.03.2022 fristgemäß gekündigt.
2. Die Gemeinde Rastow nimmt zur Umschuldung des Kommunaldarlehens Nr. 6700173393 (DKB) mit einer Restschuld zum 16.03.2022 in Höhe von 118.949,65 EUR ein Annuitätendarlehen auf dem offenen Kreditmarkt auf.
3. Die Annuitätenrate wird auf 3.000 EUR vierteljährlich festgelegt.
Die Kreditlaufzeit ist mit einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren zu vereinbaren.
4. Die Finanzierung der Darlehensraten ist durch die jährlichen Miteinnahmen (Kaltmiete) in Höhe von ca. 17.300 EUR gesichert.
5. Die Kämmerin des Amtes Ludwigslust-Land, Frau Gronow, wird beauftragt, das günstigste Angebot zu o.g. festgelegten Konditionen anzunehmen.
