Beschlussvorlage - BV/00/21/021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Für neu angelegte Straßen besteht für den Baulastträger, hier die Gemeinde Rastow, die Pflicht der Widmung gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 des Straßen- u. Wegegesetzes M-V.

 

Durch die Entstehung  von 2 Baugrundstücken in der Gemarkung Rastow, Flur 6, Flurstücke 73/2 und 73/3 ist eine öffentliche Zuwegung durch die Gemeinde Rastow zu gewährleisten.

 

Der vorhandene Weg zwischen dem 3. Abschnitt OG 091104 “Am Lehmberg“ und der Sonstigen öffentlichen Straße 091166 ist als neuer 4. Straßenabschnitt die Gemeindestraße “Am Lehmberg“ in das Straßenverzeichnis der Gemeinde Rastow aufzunehmen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Rastow möge beschließen:

 

“ 1. Die Gemeindevertretung Rastow erlässt die  2. Änderung des Straßen- und

 Wegeverzeichnisses der Gemeinde Rastow vom Mai 2005 in der Fassung des  vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand 17.02.2022).

 

   2. Das Straßen- und Wegeverzeichnis der Gemeinde Rastow ist mit den Angaben der

 2. Änderung zu aktualisieren.

 

    3. Der Fachdienst Straßen- und Tiefbau des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist über               den Erlass der 2. Änderung des Straßenverzeichnisses zu informieren.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

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Anlagen

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