Beschlussvorlage - BV/12/22/071

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Entsprechend § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S.777), entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz (KPG) am 16. Februar 2022 geprüft und das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengestellt. 

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 beträgt 13.183.933,89 EUR.

 

Die Ergebnisrechnung weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 291.319,02 EUR aus.

 

Die Finanzrechnung weist für 2019 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von +462.081,81 EUR aus. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt insgesamt -44.465,64 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 72.258,04 EUR. Zum Stichtag 31.12.2019 verfügt die Gemeinde Rastow über liquide Mittel in Höhe von insgesamt 1.758.978,66 EUR.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2019 betrug 330.000 EUR und wurde per Stichtag 31.12.2019 nicht in Anspruch genommen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Rastow zum 31.12.2019 in der Fassung vom 23. Dezember 2021 fest.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung den ausgewiesenen und festgestellten

Jahresüberschuss in Höhe von 291.319,02 EUR mit dem positiven Ergebnisvortrag aus Vorjahren zu summieren. Der verbleibende positive Ergebnisvortrag beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2019 auf 682.646,32 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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