Beschlussvorlage - BV/01/21/028

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Alt Krenzlin gehört zum Verbandsgebiet der Wasser- und Bodenverbände (WBV)

- Boize-Sude-Schaale in 19230 Toddin, Dorfstraße 26 und

- Untere Elde in 19288 Ludwigslust, Lindenstraße 30.

 

Aufgaben der WBV's sind die Unterhaltung von Gewässern, der Ausbau, naturnaher Rückbau sowie der Bau und der Betrieb von Anlagen in und an Gewässern, die Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaus-haltes des Bodens und der Landschaftspflege.

 

Zur Finanzierung dieser Aufgaben erheben die WBV Beiträge und Umlagen in Form von Geldleistungen von den Verbandsmitgliedern. Diese sind nach den Satzungen der WBV die im Verbandsgebiet bestehenden Gemeinden für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen und die Eigentümer von Grundstücken, die der Grundsteuerpflicht nicht unterliegen.

 

Die Gemeinden legen diese Beiträge und Umlagen wiederum denjenigen durch Gebühren nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 - 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf, die durch die Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen des WBV bevorteilt sind.

 

In der Verbandsversammlung des WBV „Untere Elde“ am 09.12.2020 wurde durch Satzungsänderung die Erhöhung des Hebesatzes je Berechnungseinheit von 6,80 € auf

8,50 € und der Veranlagungsregel für die Siedlungs- und Verkehrsflächen von 100 % auf 300 % festgelegt.

 

Mit Gebührenbescheid des WBV „Untere Elde“ vom 25.03.2021 wurde die Gemeinde

Alt Krenzlin für 2021 mit einem Beitrag in Höhe von 11.208,85 € veranlagt.

Aufgrund der neuen Beitragssatzung des WBV wird die Gemeinde für 2022 mit einem Beitrag in Höhe von 14.993,83 € veranlagt. Das bedeutet um 3.784,91 € höhere Ausgaben.

 

 

Der WBV „Boize-Sude-Schaale“ hat bereits im Jahr 2021 den Hebesatz für die Gewässerunterhaltung von bisher 7,75 € auf 9,55 € erhöht. Des Weiteren wurden die Hebesätze für Rohrleitungen und Staue sowie der Faktor für Siedlung und Verkehr deutlich angehoben.

 

Der Bescheid des WBV “Boize-Sude-Schaale“ für das Jahr 2020 betrug 20.064,33 €. Im Jahr 2021 wies der Bescheid vom 03.05.2021 einen Betrag in Höhe von 29.802,66 € aus.

Die Erhöhung beträgt 9.738,33 €.

 

Für beide WBV ergibt das eine Erhöhung der Umlagen von 13.523,24 €.

Vor diesem Hintergrund ist eine Neufestsetzung der Umlage-Gebühr geboten.

 

Grundlage für die Festsetzung von Gebührensätzen bildet eine entsprechende Gebührenkalkulation.  Entsprechend Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes reicht für die Erhebung von öffentlichen Abgaben der Erlass einer Gebührensatzung nicht aus.

Vielmehr ist die Kalkulation und deren Billigung durch die Gemeindevertretung Voraussetzung für die wirksame Festsetzung des Gebühren- bzw. Beitragssatzes in der Satzung.

 

In der Kalkulation nicht berücksichtig wurde die Erhebung einer Verwaltungsgebühr.

Die Erhebung ist lt. §5 (7) Kommunalabgabengesetz M-V zulässig:

 

Auszug:

(7)  Besondere Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistung entstehen, sind zu ersetzen, auch wenn der Zahlungspflichtige von der Entrichtung der Gebühr befreit ist. Auslagen können auch demjenigen auferlegt werden, der sie durch unbegründete Einwendungen verursacht hat. Zu ersetzen sind insbesondere

 1. im Einzelfall besonders hohe Kosten für die Inanspruchnahme von

     Informations- und Kommunikationstechnik,

 2. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen,

 3. Zeugen- und Sachverständigenkosten,

 4. die bei Dienstgeschäften den beteiligten Verwaltungsangehörigen        

      zustehenden Reisekostenvergütungen,

 5. Kosten der Beförderung oder Verwahrung von Sachen,

 6. Zustellungs- und Nachnahmekosten.

 

Für den Ersatz der Auslagen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.

 

 

Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin sollte sich hierzu positionieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

1. Beschlussantrag

 

Die vorliegende Gebührenkalkulation vom 01.12.2021 zur Ermittlung des Gebührenmaß-

stabes zu § 3, Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Erhebung von

Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes (WBV) „Untere

Elde“ sowie des WBV „Boize-Sude-Schaale“ vom 18. Mai 2016 (Anlage) wird gebilligt.

 

 

und

 

 

2. Beschlussantrag

 

Die vorliegende Gebührenkalkulation vom 23.11.2021 zur Ermittlung des Gebührenmaß-

stabes zu § 3, Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Erhebung von

Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes (WBV) „Untere

Elde“ sowie des WBV „Boize-Sude-Schaale“ vom 18. Mai 2016 (Anlage) wird gebilligt

 

 

 

und

 

3. Beschlussantrag

 

Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der

Gemeinde Alt Krenzlin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des 

Wasser- und Bodenverbandes (WBV) „Untere Elde“ sowie des WBV „Boize-Sude-Schaale“ vom 18. Mai 2016 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand 16.12.2021).

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

s. Sachverhalt

 

 

 

 

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Anlagen

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