Beschlussvorlage - VO/2014/521

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In § 2 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom 22.09.2004 wurde festgelegt:

 

(3)              Während der Sommerferien kann die Kindertagesstätte für die Dauer von

              drei Wochen, zum Jahreswechsel für die Dauer einer Woche schließen               (Betriebsferien).

              Der Zeitraum der Schließung und die Ausweicheinrichtung wird durch Beschluss der

              Gemeindevertretung spätestens drei Monate vor Beginn der Betriebsferien im               Benehmen mit der Kita-Leitung und dem Elternrat bestimmt.



Der Zeitraum der vorgesehenen Schließung wurde mit den Leiterinnen der Kindertagesstätten abgestimmt:

Kindertagesstätte Alt Krenzlin:             

              15.05.2015                            (Tag nach Himmelfahrt), wenn weniger als 5 Kinder
              27.07. - 07.08.2015              (Sommerferien) Ausweicheinrichtung Warlow

              24.12. - 31.12.2015              (Weihnachten)

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1. Die Kindertagesstätte Alt Krenzlin wird für den Zeitraum vom:

              15.05.2015                            (Tag nach Himmelfahrt), wenn weniger als 5 Kinder

              20.07. - 07.08.2015              (Sommerferien)

              24.12. - 31.12.201              (Weihnachten)

 

     wegen Betriebsferien geschlossen.

 

2. Die Kinder können während der Betriebsferien in den Sommerferien in der

    Kindertagesstätte Warlow betreut werden.

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