Beschlussvorlage - BV/09/22/023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Warlow verfolgt das Ziel, die bestehende rechtskräftige Ergänzungs- und Abrundungssatzung für den Ort Warlow für den Ort Warlow in einem kleinen Teilbereich zu erweitern. Der Anlass der Erweiterung begründet sich in der städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes, hier in der geplanten Erweiterung der Kindertagesstätte in Warlow.

Am 12.10.2021 wurde durch die Gemeinde Warlow der Aufstellungsbeschluss zur Satzungsänderung gefasst.

Da die 3. Änderung der Ergänzungs- und Abrundungssatzung für den Ort Warlow die Grundzüge der Planung nicht wesentlich berührt, kann die Planänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Planziel der Ergänzungssatzung ist es, eine bisherige Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und somit in den grundsätzlich bebaubaren Innenbereich einzubeziehen.

 

Das von der Gemeinde Warlow beauftragte Stadtplanungsbüro Stutz und Winter aus Schwerin hat den Entwurf sowie die Begründung für die 3. Änderung der Ergänzungs- und Abrundungssatzung vorgelegt. Auf Grundlage dieser Planung soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeinde Warlow billigt den beiliegenden Entwurf der 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Warlow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortes Warlow nach § 34 (4) Nr. 1+3 BauGB.   

 

  1. Die Satzungsänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

 

  1. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  2. Auf die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen der 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Warlow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortes Warlow wird verzichtet, weil Grundzüge der Planung nicht geändert werden.

 

  1. Im vereinfachten Verfahren wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung abgesehen.

 

  1. Die Gemeinde Warlow beschließt, dass der Ent­wur­f der 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Warlow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortes Warlow und die Be­grün­dung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB  öf­fent­lich aus­zu­le­gen und die be­teiligten Be­hör­den und son­sti­gen Trä­ger öf­fent­li­cher Be­lan­ge von der Aus­le­gung zu be­nach­rich­ti­gen sind. Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Dieser Beschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Warlow öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Warlow über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortes Warlow unberücksichtigt bleiben können.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

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Anlagen

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