Beschlussvorlage - BV/09/22/021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 5 "Rinderanlage Warlow" der Gemeinde Warlow; hier: Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Melanie Adler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Warlow
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.02.2022
|
Sachverhalt
Auf der Gemeindevertretersitzung vom 11.07.2018 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Rinderanlage Warlow“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden/Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan vom 13.08.2018 bis zum 13.09.2018. Im gleichen Zeitraum wurden die Planunterlagen auch auf der Internetseite des Amtes Ludwigslust-Land eingestellt. Auch auf der Gemeindevertretersitzung am 06.09.2018 wurde die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, Alternativmöglichkeiten und wesentliche Auswirkungen der Planung informiert und die Möglichkeit zur Äußerung gegeben. Es wurden von Bürgern in insgesamt 293 Stellungnahmen Anregungen, Hinweise und Bedenken vorgebracht. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.08.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Parallel hierzu erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor. Es ist zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen und Hinweise in der Planung und im Rahmen der Umweltprüfung berücksichtigt werden sollen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Stellungnahmen erhoben haben, sind über das Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlow prüft die vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlow prüft die von Bürgern in Stellungnahmen vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach Auslegung der Vorentwurfsunterlagen sowie der Erörterung am 06.09.2018 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlow beschließt die Abwägungsergebnisse der in der Anlage beigefügten Abwägungsunterlagen. Die beigefügte Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
4. Die Verwaltung des Amtes Ludwigslust-Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
963,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
709 kB
|
