Beschlussvorlage - VO/2014/419-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung des Straßen- u. Wegeverzeichnisses der Gemeinde Rastow
hier: Umbenennung gleichlautender Straßenbezeichnungen in der Gemeinde Rastow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anke Meier
- Antragssteller:
- A. Meier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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09.12.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V obliegt der Gemeinde die Benennung von Straßen.
Aufgrund der Fusion der Gemeinde Rastow und der ehem. Gemeinde Fahrbinde bestehen in der jetzigen Gemeinde Rastow folgende gleichlautende Straßenbezeichnungen und die entsprechend gemeldeten Einwohner mit Stand vom 08.09.2014.
Straßenname | Rastow | Kraak | Fahrbinde |
Gartenstraße | 64 | 53 | 12 |
Neuer Weg | - | 8 | 28 |
Eichenweg | - | 5 | - |
Die dem Straßennamen zukommende Orientierungsfunktion bezweckt die Identifizierbarkeit einer Straße, welche über die Grenzen einer Gemeinde hinausreichen muss.
Einerseits dienen Straßennamen u.a. der Orientierung innerhalb der Gemeinde, andererseits soll gewährleistet werden, dass der Bestimmungsort für Private als auch z.B. durch Rettungsdienste oder Zustelldienste eindeutig bezeichnet und aufgesucht werden kann.
Nach Auffassung des Ministerium für Inneres und Sport M-V mit Schreiben vom 05. Juni 2014 sind Gründe des öffentlichen Wohls für die Umbenennung gleichnamiger Straßen bereits dadurch gegeben, das mit der Beseitigung der Verwechslungsgefahr künftig Irreführungen vermieden werden
Bei der Umbenennung, aus denen sich wirtschaftliche Folgen für die Anlieger ergeben können, haben die Anlieger ein subjektives Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
Kommt es aufgrund von Gebietsänderungen zu einer Doppelung von Straßennamen, reduziert sich das Ermessen der Gemeinde aufgrund der akuten Verwechslungsgefahr.
Der Beschluss zur Umbenennung einer Straße ist ein adressbezogener Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung.
Ein Kostenerstattungsanspruch der betroffenen Anwohner besteht nicht. Hinsichtlich der Kosten für amtliche Ummeldungen entstehen dem Bürger für die Berichtigung der Wohnangabe im Personalausweis und Reisepass keine Gebühren.
Kostenpflichtig ist die unverzügliche Änderung des Fahrzeugscheines
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Änderung des Straßen- u. Wegeverzeichnisses der Gemeinde Rastow vom August 2005
1.Umbenennung im OT Kraak:"Neuer Weg" in
neu: 1. Abschnitt, OG 091204 "Am Spielplatz" Abschnittslänge:440 m Abschnittsbreite:3,80 m Anfangspunkt:Lange Dorfstraße Kraak Endpunkt:Ortsausgang (Bebauungsgrenze) Klassifizierung: Ortsstraße; Gemeindestraße Verkehrsfunktion / Erschließungsfunktion:Gemeindestraße, Innerortsstraße Widmung:Öffentliche Verkehrsfläche (§2, §3, 3a StrWG M-V)
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2.Umbenennung im OT Kraak:"Gartenstraße" in
neu: 1. Abschnitt, OG 091206 "................................................." Abschnittslänge:380 m Abschnittsbreite:4,50 m Anfangspunkt:Mittelstraße Kraak Endpunkt:Rehagenstraße Kraak Klassifizierung: Ortsstraße; Gemeindestraße Verkehrsfunktion / Erschließungsfunktion:Gemeindestraße Widmung:Öffentliche Verkehrsfläche (§2, §3, 3a StrWG M-V)
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3.Umbenennung im OT Fahrbinde:"Gartenstraße" in
neu: 1. Abschnitt, OG 091406 "Neue Gartenstraße" Abschnittslänge:145 m Abschnittsbreite:3,00 m Anfangspunkt:Fritz-Reuter-Straße Fahrbinde Endpunkt:Einmündung Lindenweg Fahrbinde Klassifizierung: Ortsstraße; Gemeindestraße Verkehrsfunktion / Erschließungsfunktion:Gemeindestraße, Innerortsstraße Widmung:Öffentliche Verkehrsfläche (§ 2 StrWG M-V)
neu: 2. Abschnitt, OG 091406 "Neue Gartenstraße" Abschnittslänge:225 m Abschnittsbreite:3,00 m Anfangspunkt:Einmündung Lindenweg Fahrbinde Endpunkt:Bundesstraße B 106 Klassifizierung: Ortsstraße; Gemeindestraße Verkehrsfunktion / Erschließungsfunktion:Gemeindestraße, Innerortsstraße Widmung:Öffentliche Verkehrsfläche (§ 2 StrWG M-V)
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4.Umbenennung im OT Fahrbinde:"Eichenweg" in
neu: 2. Abschnitt, OG 091410 "Ahornstraße"
Abschnittslänge:285 m
Abschnittsbreite:6,00 m bis 25,00 m
Anfangspunkt:Ahornstraße 1.Abschnitt Fahrbinde
Endpunkt:Wendehammer
Klassifizierung: Ortsstraße; Gemeindestraße
Verkehrsfunktion /
Erschließungsfunktion:Industriestraße, Anliegerstraße
Widmung:Öffentliche Verkehrsfläche (§ 2 StrWG M-V)
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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