Beschlussvorlage - VO/2014/584

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Grund- und Realschule sind momentan in den sanitären Anlagen Papierhandtücher in Gebrauch.

Diese Papierhandtücher werden morgens frisch aufgefüllt und sind bereits nach der 1. Pause aus den Vorrichtungen gezogen und liegen auf dem Boden verbreitet bzw. unbenutzt im Abfalleimer. Von den Anschaffungskosten haben wir dann leider kein Nutzen.

 

Es wäre zu überlegen, ob man auf Stoffhandtuchspender umstellt.

Anliegend von der Firma CWS ein Angebot und eine Aufstellung über die Kosten im HH-2014 für Papierhandtücher, aufgeteilt in Grund- und Realschule, Turnhalle.

 

Es handelt sich um ein Mietangebot, im Vertrag wird eine Zusatzoption mit vereinbart, dass die Ferien raus gerechnet werden können, somit beläuft sich die Mietzeit im Jahr auf 10 Monate, die tatsächlich nur abgerechnet werden. Es ist ein beliebiger Rollen und Seifenverbrauch und die Rollen können durch einfache Bedienung durch den Hausmeister gewechselt werden.

 

In Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Schwerin (Fr. Schulrath), gibt es bezüglich der Hygieneverordnung keine Bedenken, da der Anbieter nach DIN-Norm zertifiziert ist.

Bei einer Umstellung auf Stoffhandtuchspender würden auch keine Abfallkosten mehr anfallen, diese müsste man bei den Anschaffungskosten mit dazurechnen.

 

Wenn man für die Papierhandtücher nur mit einer Abfalltonne im Quartal Entleerung für GS und RS rechnet (was gering kalkuliert ist), liegt man im Jahr bei einem Abfallverbrauch von 124,80 € (nur Entleerung, ohne Grundgebühr). Verbrauch durchaus höher, somit wäre ein Mietobjekt sparsamer und man hat einen entsprechenden Nutzen.

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

 

1.              Für die sanitären Anlagen in der Grund- und Realschule Rastow erfolgt die Umstellung               von Papierhandtüchern auf Stoffhandtuchspender und Seifenspender.

 

2.               Hierfür erfolgt der Abschluss eines Mietservice mit der Firma CWS-boco,

              Dreieich Plaza 1A, 63303 Dreieich ab dem 01.01.2015.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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