Beschlussvorlage - BV/12/21/036
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über eine Beteiligung an der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG anlehnend an § 7 Abs. 2 BüGembeteilG M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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09.11.2021
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 25.06.2021 hat die Gemeinde Rastow von der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG (nachfolgend KG), entsprechend dem Raumordnerischen Vertrag zum Zielabweichungsverfahren zum Windpark Hoort vom 19./20./21.12.2016, eine Offerte zum Erwerb von Kommanditanteilen an der KG bekommen.
Die Offerte zu Beteiligungsmöglichkeit informiert über die einzelnen Schritte des Beteiligungsprozesses. Die Offerte enthält alle gemäß § 7 Abs. 2 Bürger- und Gemeinden-beteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) vorgeschriebenen Informationen für die Beteiligung an der KG.
Gemäß §1 des Raumordnerischen Vertrages vom 19./20./21.12.2016, geschlossen zwischen der Loscon GmbH, der mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, gehört die Gemeinde Rastow zum Kreis der Berechtigten für den Erwerb von Kommanditanteilen an der KG. Weitere Gemeinden sind Hoort, Kirch Jesar, Alt Zachun, Bandenitz, Moraas, Uelitz und Sülstorf. Diese Gemeinden liegen im 5 Km-Umkreis um mindestens einer der 4 Windenergieanlagen, die die KG betreibt.
Einige Informationen zu den rechtlichen Verhältnissen und wirtschaftlichen Grundlagen der KG:
Rechtliche Verhältnisse
Das eingezahlte Kommanditkapital von 6.300,0 TEUR wurde von der alleinigen Kommanditistin, der mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (mea), eingebracht und wird von dieser gehalten. Bei Annahme der Offerte zum Erwerb von Kommanditanteilen werden diese von der mea gekauft.
Einzige Komplementärin ohne Einlage bei der KG ist die Windpark Hoort 2 Verwaltungs GmbH mit einem Stammkapital 25 TEUR. Alleinige Gesellschafterin der GmbH ist die mea.
Alleingesellschafterin der mea ist die WEMAG AG. Das Grundkapital der WEMAG AG wird zu 73,22% vom Kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG, bei dem 201 Gemeinden aus M-V, der Prignitz (Brandenburg) und Niedersachsen (Gemeinde Amt Neuhaus), dem Stromversorgungsgebiet der WEMAG, Mitglieder sind.
Wirtschaftliche Grundlagen
Die Gesellschaft hat in der Gemarkung Hoort 4 Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N 117/3600 mit einer Nennleistung je WEA von 3,6 MW sowie einer Nabenhöhe von 140,6 m errichtet und im Zeitraum von Dezember 2019 bis Februar 2020 in Betrieb genommen. Mit der Gesamtnennleistung von 14,4 MW können gemäß Gutachten bei Annahme des P75-Wertes (mit einer Wahrscheinlichkeit von 75%) 31.668 Megawattstunden (MWh) jährlich erzeugt werden. Als mittlere EEG-Vergütung wurde für die Wirtschaftlichkeitsprognose ein Betrag von 75,70 EUR/MWh angenommen für die Laufzeit der EEG-Vergütung von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Die Vergütung wurde im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ermittelt und auf die Standortgüte angepasst. Alle 5 Jahre wird die tatsächliche Standortgüte überprüft und die EEG-Vergütung hierauf angepasst.
Gemäß der auf diesen Grundlagen prognostizierten Ertragsrechnung wird über die Laufzeit von 20 Jahren ein durchschnittliches jährliches EBIT nach Steuern von 590 TEUR erwirtschaftet. Bei Annahme einer durchschnittlichen Gesamtkapitalbindung in Höhe von 9.398 TEUR (Gesamtinvestitionsvolumen 18.795 TEUR : 2) ermittelt sich eine Gesamtkapitalrendite von 6,28%. Die geplante durchschnittliche Gesamtkapitalbindung ist kürzer, da nach Prognose die Fremdkapitaltilgung über 16 Jahre vorgesehen ist.
Für die Eigenkapitalrendite maßgeblich ist der Jahresüberschuss. Dieser wird durchschnittlich mit 515 TEUR prognostiziert. Bezogen auf eine vollständige Bindung des EK über die gesamte Nutzungsdauer ergibt sich eine EK-Rendite von 8,17%. Bei der geplanten kontinuierlichen Rückzahlung über die Nutzungsdauer der WEA verdoppelt sich diese auf 16,34%. Der EK-Einsatz beläuft sich auf 33,5% des Kapitals.
Der Wert des Eigenkapitals der KG wurde von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf den Bewertungsstichtag 09.06.2021 nach dem Sachwertverfahren mit 6.679 TEUR und nach dem Ertragswertverfahren mit 8.887 TEUR bewertet. In diesen Werten kommt ebenfalls die gute Rendite der Investition zum Ausdruck.
Die wirtschaftlichen Grundlagen lassen bei der Beteiligung eine für die Gemeinde(n) risikoarme Investition erkennen. Nach eingeholten Bankindikationen ist für die Gemeinde bei einer für den Beteiligungserwerb aufzunehmenden darlehensweisen Finanzierung mit Sollzinsen um die 1,0% mit 10-jähriger Festzinsbindung zu rechnen.
Der mit der Offerte übermittelte Kaufpreis je Kommanditanteil in nominaler Höhe von 100 EUR beträgt 100,00 EUR.
Nachfolgende Ausführungen beschäftigen sich mit dem Ablauf des Beteiligungsverfahrens.
Gemäß dem Raumordnerischen Vertrag zum Zielabweichungsverfahren erfolgt die Beteiligung in Anlehnung an das BüGembeteilG in einem dreistufigen Verfahren, in dem 95% der Beteiligung (5.985.000 EUR bzw. 59.850 Anteile) angeboten werden:
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Stufe
Gemeinde Hoort erhält 25%; die 7 Nachbargemeinden Kirch Jesar, Alt Zachun, Bandenitz, Moraas, Rastow, Sülstorf und Uelitz können zusammen 10% erhalten -
Stufe
Gemeinde Hoort erhält Anteile, die über 25% der 1. Stufe hinausgehen; Bürger, Unternehmen, Grundstückseigentümer und Landwirte -
Stufe
Die 7 Gemeinden können Anteile erhalten in der Höhe wie sie in der Stufe 1 nicht berücksichtigt werden konnten, sofern noch Anteile zur Verfügung stehen.
Sofern nicht alle Anteile gezeichnet werden, verbleibt der Rest bei der mea.
Vor dem Hintergrund der wie schon ausgeführt guten Rendite und damit risikoarmen Investition wurden im Vorfeld der Zeichnungsabgabe Abstimmungen mit den übrigen Gemeinden und der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim (RAB) vorgenommen.
Die Abstimmungen mit den Gemeinden hatten zum Ziel, im Rahmen des Zeichnungs-verfahrens möglichst die vollumfängliche Platzierung der Kommanditanteile zu erreichen. Unter der Annahme, dass die Gemeinde Hoort ihre möglichen 25% in der 1. Stufe übernimmt, wären dies 14.963 Anteile. Für die 7 Gemeinden verblieben dann noch 44.887 Anteile, somit bei paritätische Zeichnung für jede Gemeinde 6.412 Anteile. Somit sollte jede der 7 Nachbargemeinden in diesem Fall 6.412 Anteile zum Erwerbspreis von 641.200 EUR zeichnen.
Im Zuge der 1. Stufe können neben Hoort mit 14.963 Anteilen die 7 Nachbargemeinden insgesamt nur 10% bzw. 5.985 Anteile erwerben. Jede der 7 Nachbargemeinden kann somit 855 Anteile mit Anschaffungskosten von 85.500 EUR in der 1. Stufe erhalten. Somit ist auch mit der Gemeinde Hoort abzustimmen, ob sie in der Stufe 2 noch erwerben will oder alle 8 Gemeinden über die 1. Stufe hinaus für die restlichen Anteile eine paritätische Beteiligung anstreben. Im Fall einer paritätischen Beteiligung müssten alle 8 Gemeinden zusätzlich zu ihrer in Stufe 1 berücksichtigten Anteile weitere 4.862 Anteile zeichnen.
Für die 7 Nachbargemeinden würde dies ein Gesamtzeichnungsvolumen je Gemeinde von 855 + 4.862 Anteilen = 5.717 Anteilen bedeuten.
Maßgeblich ist vor Abgabe einer Zeichnungserklärung jedoch die Abstimmung mit der RAB.
Mit der RAB war zudem abzustimmen, ob eine erhoffte zugestandene Finanzierung der Aufstellung eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2021 bedarf oder ob hier aufgrund der vorgegeben Fristen, vollständigen Fremdfinanzierung sowie der gegebenen Rendite, die eine Eigenfinanzierung der Investition gewährleistet, eine Beschlussfassung zur Investition und Finanzierung der Gemeindevertretung ausreicht und die Finanzierung erst im Haushaltsplan 2022 dargestellt wird.
Aktuell besteht zu dem Investitionsvorhaben folgender Sachstand:
Gemäß Mitteilung der offerierenden Gesellschaft wurde der Ablauf der Zeichnungsfrist fehlerhaft mitgeteilt. Tatsächlich läuft diese erst am 09.12.2021 / 24.00 Uhr ab.
Weiterhin wurde zu der Investitionsabsicht am 13.09.2021 ein Gespräch mit der Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim (RAB) geführt. Seitens der RAB haben der Leiter, Herr Pöschke, und die Mitarbeiter Herr Reumann und Herr Paschke an der Sitzung teilgenommen. Seitens der Kommunen waren Herr Meyer, Bürgermeister Gemeinde Uelitz, und die Leitenden Verwaltungsbeamten der Ämter Hagenow-Land, Frau Holz, und Ludwigslust-Land, Herr Utecht, vertreten.
In Auswertung des Gespräches wurden am 26.10.2021 weitere Unterlagen an die RAB nachgereicht. So unter anderem Plan-/Ist-Abgleiche für die Zeit seit Aufnahme des Betriebes der Windenergieanlagen in 2020 bis aktuell in 2021.
Für das Jahr 2020 sind die Ergebnisse wenig aussagefähig, da das Jahr stark durch Sondereinflüsse (Abschaltungen wegen Rotmilanauftritt) geprägt war.
Derartige Sondereinflüsse sind für das Jahr 2021 nicht mehr gegeben. Aufgrund bisher schlechter Windverhältnisse in diesem Jahr liegt die Produktionsmenge bis Ultimo August mit 17.524 MWh um ca. 15% hinter der geplanten Menge von 20.555 MWh. Die Einspeisevergütung weist zu diesem Zeitpunkt einen Minderertrag gegenüber der Planung von 244 TEUR auf.
Vor diesem Hintergrund wurden 2 alternative Investitionsrechnungen durchgeführt. Als Grundlage wurde jeweils die Prospektplanung verwandt.
In der 1. Alternativberechnung wurde die Annahme zugrunde gelegt, dass der Jahresüberschuss durchgängig für den 20-jährigen Planungshorizont um 10% geringer ausfällt, in der 2. Alternativberechnung wurde unterstellt, dass die jährliche Einspeisevergütung durchgängig über den 20-jährigen Planungszeitraum jeweils um 200 TEUR geringer ausfällt. Die Annahmen zu Alternative 2 bedeuten in Relation zu den prognostizierten handelsrechtlichen Jahresüberschüssen durchschnittliche Einbußen von jährlich 28,4%.
Bei der 1. Alternative errechnet sich unter Berücksichtigung der ratierlichen Kapitalrückzahlung über den 20jährigen Nutzungsdauerzeitraum eine Gesamtkapitalrendite für das eingesetzte Kapital von 641,2 TEUR von 9,47%, bei der 2. Alternative eine von 5,75%. Beide Alternativberechnungen unterstreichen die hohe Rentierlichkeit des Investitionsvorhabens bzw. bringen zum Ausdruck, dass die Investition sich als risikoarm auszeichnet.
Nach einer Mitteilung per Mail der RAB vom 24.09.2021 schlägt diese der Gemeinde Rastow ein Investitionsvolumen von 641.200 TEUR vor. Auf welcher Grundlage dieser Vorschlag beruht ist nicht erörtert worden. Hierzu bedarf es weiterer Abstimmungen mit der RAB.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung Rastow nimmt die in der Anlage befindlichen Unterlagen einschließlich des Vermögensanlagen- Informationsblattes zur Beteiligung an der Windpark Hoort 2 GmbH & CoKG zur Kenntnis.
2. Die Gemeinde Rastow erwirbt auf der Grundlage des Bürger- und Gemeinden-
beteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) für die Beteiligung an der Windpark Hoort 2 GmbH & Co.KG 6.412 Anteilen, somit im Wertumfang von 641.200 EUR.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Kreditfinanzierung der Beteiligung zu beantragen bzw. den genehmigungsfähigen Finanzierungsumfang mit der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim abzustimmen und einen Zeichnungsauftrag für den Erwerb von 6.412 Kommanditanteilen zu einem Kaufpreis von 100,00 EUR je Kommanditanteil gegenüber der Windpark Hoort 2 GmbH & Co. KG bis spätestens zum 09.12.2021 / 24.00 Uhr zu erklären.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,1 MB
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5,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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28,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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