Beschlussvorlage - BV/01/21/020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Alt Krenzlin ist Eigentümerin von 33,88 ha Waldfläche. Die Bewirtschaftung des Waldes erfolgt durch die Forstbetriebsgemeinschaft Wöbbelin.

 

Durch Umweltbelastungen und Klimawandel kommt es zu Beeinträchtigungen der natürlichen Leistungsfähigkeit der Wälder. Die Auswirkungen des Klimawandels sind in den letzten Jahren besonders deutlich sichtbar geworden und haben zu großflächigen Waldschäden und hohen Mengen an Schadholz geführt. Um die Leistungen und die Produktivität der Waldökosysteme dauerhaft zu erhalten und die biologische Vielfalt zu gewährleisten, ist eine nachhaltige, naturnahe und multifunktionale Waldbewirtschaftung Voraussetzung.

PEFC ist ein transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

 

Auszug aus der Informationsbroschüre des PEFC Deutschland e.V.:

Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung orientiert sich an den 1993 in Helsinki auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa beschlossenen Kriterien:

 

1. Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr

 Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen

2. Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen

3.  Erhaltung und Förderung der Reproduktionsfunktion der Wälder (Holz und Nichtholz)

4.  Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in

 Waldökosystemen.

5.  Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktion bei der

 Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser).

6.  Erhaltung sonstiger sozioökonomischer Funktionen und Bedingungen.“

 

Eine PEFC-Zertifizierung gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren. Für die Teilnahme an der Zertifizierung ist jährlich ein Beitrag in Höhe von 0,18 €/ha (netto) zu entrichten.

Für die Gemeinde Alt Krenzlin beläuft sich der jährliche Beitrag derzeit auf 7,28 € (brutto). 

Auf der Grundlage einer PEFC-Zertifizierung besteht die Möglichkeit der Beantragung der Bundeswaldprämie. Die Bundeswaldprämie beträgt 100 €/ha.

 

Die Antragsfrist für die PEFC-Zertifizierung endete am 30.09.2021.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Folgende Entscheidung der Bürgermeisterin vom 21.09.2021 wird hiermit nachträglich gebilligt:

 

1. Eine nachhaltige Bewirtschaftung von Waldflächen schütz das Klima und sichert die               Biodiversität.

 Die Gemeinde Alt Krenzlin verpflichtet sich, die PEFC-Standards für nachhaltige               Waldbewirtschaftung (PEFC D 1002-1) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

 

2. Um an der regionalen PEFC-Zertifizierung teilzunehmen, wird die Gemeinde die               diesbezüglichen Anforderungen aus PEFC D 1001 erfüllen. Insbesondere wird

 -  der Regionalen Arbeitsgruppe und der zuständigen Zertifizierungsstelle die                             volle Kooperationen und Unterstützung angeboten;

 - deren Anfragen zu relevanten Daten, Dokumentationen und anderen

  Informationen  effektiv beantwortet;

 - Zugang zu den von der Gemeinde bewirtschafteten Wäldern und anderen

  betrieblichen Einrichtungen erlaubt, sofern dies in Verbindung mit internen und                             externen Audits oder anderen Überprüfungen erforderlich ist.

 Darüber hinaus werden  die Maßnahmen im Rahmen des regionalen

 Handlungsprogramms, welche für die Teilnehme an der regionalen Zertifizierung               relevant sind, umgesetzt; das gleiche gilt für relevante korrigierende und               vorbeugende Maßnahmen, die von der regionalen               Arbeitsgruppe auferlegt werden.

 

3. Die Verwendung der PEFC-Warenzeichen erfolgt ausschließlich gemäß des  Warenzeichens-Standards PEFC D St 2001 auf der Grundlage einer Nutzungslizenz               von PEFC Deutschland e.V. Weiterhin verpflichtet sich die Gemeinde, die Gebühren               gemäß Gebührenordnung

 PEFC D 4003 zu entrichten.

 

4. Auf der Grundlage der PEFC-Zertifizierung erfolgt die Beantragung der

 Bundeswaldprämie  nach der Bundes-Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen               Bewirtschaftung der Wälder vom 22.10.2020.

 

Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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