Beschlussvorlage - VO/2014/525-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Gemeinde Rastow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Melanie Adler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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09.12.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S.777), entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz (KPG) am 19.05.2014, stellt das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2012 betrug 13.866,996,17 EUR.
Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung betrug +73.253,10 EUR.
Die Finanzrechnung wies für 2012 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von +312.268,35 EUR aus. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betrug 2012 insgesamt -7.897,71 EUR.
Der veranschlagte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2012 betrug 500.000 EUR und wurde per Stichtag 31.12.2012 nicht in Anspruch genommen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
"1. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss der Gemeinde Rastow zum 31. Dezember 2012 in der Fassung
vom 28.10.2014 fest.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe
von 73.253,10 EUR zur Abdeckung von Jahresfehlbeträgen der Haushaltsvorjahre zu
verwenden. "
