Beschlussvorlage - VO/2014/525-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S.777), entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz (KPG) am 19.05.2014, stellt das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen.

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2012 betrug 13.866,996,17 EUR.

Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung betrug +73.253,10 EUR. 

Die Finanzrechnung wies für 2012 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von +312.268,35 EUR aus. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betrug 2012 insgesamt -7.897,71 EUR.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2012 betrug 500.000 EUR und wurde per Stichtag 31.12.2012 nicht in Anspruch genommen. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

"1.               Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften

              Jahresabschluss der Gemeinde Rastow zum 31. Dezember 2012 in der Fassung

              vom 28.10.2014 fest.

  2.              Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1               GemHVO-Doppik den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe

              von 73.253,10 EUR zur Abdeckung von Jahresfehlbeträgen der Haushaltsvorjahre zu

              verwenden.  "

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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