Beschlussvorlage - BV/12/21/020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeindevertretersitzung vom 10.08.2021 wurde sowohl über die Schließzeiten der Kindertagesstätte „Lütte Swölken“ als auch der „Außenstelle Hort“ beraten und beschlossen.

 

Eine Rücknahme des Teiles für die „Außenstelle Hort“ des Beschlusses VO/2021/407 vom 10.08.2021 soll erfolgen. Folgende Schließzeiten für das Jahr 2022 wurden entgegen des Vorschlages des Hortes beschlossen:

 

13.04.2022-14.04.2022

27.05.2022

13.10.2022-14.10.2022

27.12.2022-30.12.2022

 

Diese Schließzeiten sind durch den Hort nicht umsetzbar, insbesondere die fehlenden Schließzeiten im Sommer sind nicht tragbar.

 

In § 5 Abs. 4 (Öffnungszeiten) der Satzung der Gemeinde Rastow über die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte "Lütte Swölken" vom 04.01.2011 wurde festgelegt:

 

(4)" Während der Sommerferien für das Land Mecklenburg-Vorpommern können die Kindertagesstätte und der Hort für die Dauer von drei Wochen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr schließen.

An Brückentagen sowie für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen können die Einrichtungen geschlossen werden.

Die entsprechenden Zeiträume beschließt die Gemeindevertretung im Benehmen mit dem gewählten Gremium der Personensorgeberechtigten und der Kita-Leitung. Der Zeitraum der Schließung wird zum Jahresende für das kommende Jahr bekannt gegeben.

 

Wird keine Sommerschließzeit festgelegt, haben die Personensorgeberechtigten für ihr Kind im Zeitraum von neun Wochen (drei Wochen vor Ferienbeginn einschließlich der Sommerferien) drei volle Wochen Urlaub zu sichern. Für die Personalplanung der Einrichtung ist der Urlaub bis zum 01.12. des Vorjahres der Einrichtungsleitung verbindlich mitzuteilen."

 

Für den Hort trifft der Punkt der Satzung „im Zeitraum von neun Wochen (drei Wochen vor Ferienbeginn)“ nicht zu, da Schulkinder nicht außerhalb der Ferien der Schule fernbleiben dürfen.

 

Des Weiteren wurde der Beschluss nicht im Benehmen mit dem gewählten Gremium der Personensorgeberechtigten und der Hort-Leitung gefasst. Der Elternrat stimmte dem Vorschlag des Hortes vorab zu. Weder der Elternrat noch die Hortleitung wurden in der Vorberatung der Sitzung vom 05.08.2021, des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport, angehört.

 

Seit dem 04.09.2019 wurde das „Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des KiföG M-V“ eingeführt, seither werden im Entgelt der Einrichtungen 20 Tage Schließzeiten im Jahr durch die Entgeltstelle einkalkuliert, u.a. um Schulungen der Erzieher gewährleisten zu können.

Im §22 Abs.4/ Elternvertretung, dieses Gesetzes, ist Folgendes geregelt:

 

(4) Der Elternrat wirkt in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertageseinrichtung mit, insbesondere bei der Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption, der regelmäßigen Öffnungszeiten und der Essensversorgung der Kinder.

 

Aus den besagten Gründen wird der durch den Elternrat vorab abgesegnete Vorschlag des Hortes erneut aufgenommen.

 

Es wird empfohlen die Kindertagesstätte „Lütte Swölken“ - Außenstelle Hort - in Rastow für folgende Zeiträume im Jahr 2022 zu schließen:

 

19.04.2022-20.04.2022 (Ausgleich für Inhouse-Schulungen, 2 Tage in den Osterferien)

 

27.05.2022 (1 Urlaubstag/ Brückentag nach Christi Himmelfahrt)

 

07.06.2022 (Ausgleich für Inhouse-Schulungen, 1 Tag der Pfingstferien)

 

25.07.2022-06.08.2022 (10 Urlaubstage/ Schließzeiten während der Sommerferien)

 

01.11.2022-02.11.2022 (2 Urlaubstage/ Brückentage/ Tage nach dem Reformationstag)

 

27.12.2022-30.12.2022 (4 Urlaubstage/ Schließzeiten zum Jahreswechsel)

 

 

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Beschlussvorschlag

  1. Der Beschluss VO/2021/407 zu den Schließzeiten der Kindertagesstätte „Lütte Swölken“ für den Teil –Außenstelle Hort- vom 10.08.2021 wird zurückgenommen.

 

 

  1. Die Kindertagesstätte "Lütte Swölken" - Außenstelle Hort - in Rastow wird für

      folgende Zeiträume im Jahr 2022 geschlossen:

 

19.04.2022-20.04.2022 (Ausgleich für Inhouse-Schulungen, 2 Tage in den Osterferien)

 

27.05.2022 (1 Urlaubstag/ Brückentag nach Christi Himmelfahrt)

 

07.06.2022 (Ausgleich für Inhouse-Schulungen, 1 Tag der Pfingstferien)

 

25.07.2022-06.08.2022 (10 Urlaubstage/ Schießzeiten während der Sommerferien)

 

01.11.2022-02.11.2022 (2 Urlaubstage/ Brückentage/ Tage nach dem Reformationstag)

 

27.12.2022-30.12.2022 (4 Urlaubstage/ Schließzeiten zum Jahreswechsel)

 

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Finanz. Auswirkung

a)

bei planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

b)

bei Mehrausgaben/- auszahlungen für geplante Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

abzügl. Haushaltsansatz

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

Mehrausgaben/- auszahlungen

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

bei nicht planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

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Anlagen

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