Beschlussvorlage - /2019/227-4--4

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 6 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung der Gemeinde Rastow ist ein Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport zu bilden:

 

       Mitglieder: vier Gemeindevertreter und drei sachkundige Einwohner.

       Aufgaben:           Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen,

                                   Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung,

                                   Kindertagesstätte, Sozialwesen, Fremdenverkehr.

                                   Beratung des Bürgermeisters zu Entscheidungen

Es sind stellvertretende Mitglieder zu wählen. Die Sitzungen des Ausschusses sind öffentlich. Zu den Beratungen können auch Nichtmitglieder geladen werden.

 

In der 1. Sitzung der Gemeindevertretung Rastow am 27.06.2021 wurde der Ausschuss durch Wahl wie folgt besetzt:

 

Lfd. Nr.

Gemeindevertreter

Stellvertretendes Mitglied

1

Benjamin Hoff

Markus Freiberg

2

Juliane Höfs

Thomas Hellwig

3

Enrico Ahrens

Gertrud Döhler

4

Michael Worreschk

Georg Linford

Lfd. Nr.

Sachkundige Einwohner

Stellvertretendes Mitglied

1

Dietmar Laudan

Martina Behrendt

2

Christin Burmeister

Gabriele Tesch

3

Susanne Harz

Catharina Haenning

 

Herr Dietmar Laudan ist verstorben. Weiterhin haben 9 Gemeindevertreter und sachkundige Einwohner ihren Rücktritt aus dem Ausschuss erklärt (s. Anlage). Somit muss der Ausschuss durch Wahl neu besetzt werden.

 

Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen. Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V (Befangenheit).

 

Gemäß § 32 (2) Kommunalverfassung kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen (gemeinsamer Wahlvorschlag) verständigen.

Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.

 

Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Entsprechend § 9 (Wahlen) der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gilt:

 

(1)  Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das Verhältnis

      zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Anzahl               der Stimmen für den Wahlvorschlag der jeweiligen Fraktion oder Zählergemeinschaft

      nacheinander durch 1,2,3,4,5 usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den  ermittelten Höchstzahlen erfolgt.

      Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Losverfahren richtet sich nach den

      Bestimmungen des § 32 KV M-V. 

 

(2) Bei Wahlen werden aus der Mitte der Gemeindevertretung drei Stimmzähler bestimmt.

 

(3) Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden.

 

(4) Sind mehrere Personen zu wählen, so kann die Gemeindevertretung diese in einem               Wahlgang wählen, falls kein Gemeindevertreter widerspricht.

 

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Beschlussvorschlag

 

Gemeinsamer Wahlvorschlag:

 

Lfd. Nr.

Gemeindevertreter

Stellvertretendes Mitglied

1

 

 

2

 

 

3

 

 

4

 

 

Lfd. Nr.

Sachkundige Einwohner

Stellvertretendes Mitglied

5

 

 

6

 

 

7

 

 

 

Wahlergebnis

Anzahl aller Gemeindevertreter

:

13

davon anwesend

:

 

Anzahl der Stimmen                             

 

 

  für den Wahlvorschlag

:

 

  gegen den Wahlvorschlag

:

 

  Stimmenthaltungen

:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlergebnis (konkurrierende Wahlvorschlagslisten)

 

Teiler

Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag

        .........................

Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag

.........................

Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag

.........................

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

3

 

 

 

 

4

 

 

 

 

Ergebnis

Anzahl der Sitze

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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