Beschlussvorlage - /2019/227-4--4
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl zur Besetzung der ständigen Ausschüsse
hier: Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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12.10.2021
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Sachverhalt
Gemäß § 6 (Ständige Ausschüsse) der Hauptsatzung der Gemeinde Rastow ist ein Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport zu bilden:
Mitglieder: vier Gemeindevertreter und drei sachkundige Einwohner.
Aufgaben: Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen,
Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung,
Kindertagesstätte, Sozialwesen, Fremdenverkehr.
Beratung des Bürgermeisters zu Entscheidungen
Es sind stellvertretende Mitglieder zu wählen. Die Sitzungen des Ausschusses sind öffentlich. Zu den Beratungen können auch Nichtmitglieder geladen werden.
In der 1. Sitzung der Gemeindevertretung Rastow am 27.06.2021 wurde der Ausschuss durch Wahl wie folgt besetzt:
Lfd. Nr. |
Gemeindevertreter |
Stellvertretendes Mitglied |
1 |
Benjamin Hoff |
Markus Freiberg |
2 |
Juliane Höfs |
Thomas Hellwig |
3 |
Enrico Ahrens |
Gertrud Döhler |
4 |
Michael Worreschk |
Georg Linford |
Lfd. Nr. |
Sachkundige Einwohner |
Stellvertretendes Mitglied |
1 |
Dietmar Laudan |
Martina Behrendt |
2 |
Christin Burmeister |
Gabriele Tesch |
3 |
Susanne Harz |
Catharina Haenning |
Herr Dietmar Laudan ist verstorben. Weiterhin haben 9 Gemeindevertreter und sachkundige Einwohner ihren Rücktritt aus dem Ausschuss erklärt (s. Anlage). Somit muss der Ausschuss durch Wahl neu besetzt werden.
Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen. Bei Wahlen gilt kein Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V (Befangenheit).
Gemäß § 32 (2) Kommunalverfassung kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen (gemeinsamer Wahlvorschlag) verständigen.
Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Entsprechend § 9 (Wahlen) der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gilt:
(1) Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das Verhältnis
zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag der jeweiligen Fraktion oder Zählergemeinschaft
nacheinander durch 1,2,3,4,5 usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den ermittelten Höchstzahlen erfolgt.
Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Losverfahren richtet sich nach den
Bestimmungen des § 32 KV M-V.
(2) Bei Wahlen werden aus der Mitte der Gemeindevertretung drei Stimmzähler bestimmt.
(3) Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden.
(4) Sind mehrere Personen zu wählen, so kann die Gemeindevertretung diese in einem Wahlgang wählen, falls kein Gemeindevertreter widerspricht.
Beschlussvorschlag
Gemeinsamer Wahlvorschlag:
Lfd. Nr. |
Gemeindevertreter |
Stellvertretendes Mitglied |
1 |
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2 |
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3 |
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4 |
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Lfd. Nr. |
Sachkundige Einwohner |
Stellvertretendes Mitglied |
5 |
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6 |
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7 |
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Wahlergebnis
Anzahl aller Gemeindevertreter |
: |
13 |
davon anwesend |
: |
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Anzahl der Stimmen |
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○ für den Wahlvorschlag |
: |
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○ gegen den Wahlvorschlag |
: |
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○ Stimmenthaltungen |
: |
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Wahlergebnis (konkurrierende Wahlvorschlagslisten)
Teiler |
Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... |
Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... |
Anzahl der Stimmen für den Wahlvorschlag ......................... |
1 |
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2 |
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3 |
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4 |
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Ergebnis Anzahl der Sitze |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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822,7 kB
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