Beschlussvorlage - BV/09/21/012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Warlow beabsichtigt die Errichtung eines Gemeindeshauses für die Nutzung durch Vereine, Dorfgemeinschaft, Gemeindevertreter, Feuerwehr und auch für kommunale Technik.

Das Gebäude und das umgebende Gelände sollen als Versammlungs- und Übungsort dienen. Ein Teilbereich wird zur Nutzung als Lager-, Abstell- und Unterstellmöglichkeit für technische Geräte, Material und Technik der Gemeinde, der Freiwilligen Feuerwehr und den örtlichen Vereinen vorgesehen.

 

Mit Beschluss-Nr.: 08-02-19 vom 22.08.2019 befürwortete die Gemeindevertretung die Durchführung der v.g. Baumaßnahme unter der Maßgabe der Bewilligung von Fördermitteln. Durch das Bauamt des Amtes Ludwigslust-Land wurde ein entsprechender Antrag auf Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) beim Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Regionalmanagement und Europa, gestellt. Mit Datum vom 26.03.2021 erging ein Zuwendungsbescheid für die Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen tatsächlichen Ausgaben (159.481,31 EUR Gesamtkosten geschätzt) bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 143.533,00 EUR.

Die geplante Mittelzuweisung erfolgt zur Teilfinanzierung der Gesamtmaßnahme in den Haushaltsjahren 2021 und 2022.

 

Im Rahmen der Beantragung der erforderlichen Baugenehmigung ergaben sich zeitliche Verzögerungen, die maßgeblich auf eine Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim zurückzuführen sind. Entsprechend dieser Stellungnahme ergibt sich ein Änderungsbedarf für die vorliegenden Planunterlagen. Dies bewirkt auch in Zusammenhang mit der Entwicklung beim Baupreisindex eine Kostenerhöhung für die geplante Investitionsmaßnahme insbesondere im Bereich der Kostengruppen 300 und 400. Die Anforderungen der unteren Denkmalschutzbehörde erfordern ein Einfügungsgebot in die Umgebung des sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Denkmals in der Ludwigsluster Straße (Gaststätte). Daraus resultieren weitere Kosten in der Kostengruppe 500 zur Gestaltung der Außenanlagen zum geplanten Vorhaben.

 

Zur Teilfinanzierung der Investitionskosten wurde ein Änderungsantrag auf Erhöhung der Zuwendung nach der ILERL M-V Richtlinie beim Landkreis Ludwigslust-Parchim eingereicht. Auf Grund der Kontigenterhöhung zur Verteilung von Zuwendungen aus der v.g. Richtlinie werden nach Rücksprache mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Regionalmanagement und Europa weitere Zuwendungen in Aussicht gestellt.

 

Die Gesamtkosten zur Umsetzung des Vorhabens stellen sich somit wie folgt dar:

 

 

Haushaltsjahr 2021

Haushaltsjahr 2022

Summe

Investitionskosten lt. Kostenschätzung

242.187,78 EUR

118.105,07 EUR

360.292,85 EUR

Beantragte Zuwendung

217.969,00 EUR

83.533,00 EUR

301.502,00 EUR

Eigenmittel

24.218,78 EUR

34.572,07 EUR

58.790,85 EUR

 

Entsprechend der Nebenbestimmungen im Zuwendungsbescheid müssen die Kassenmittel für das Haushaltsjahr 2021 bis zum 30.10.2021 abgerufen werden. Auf Grund der v.g. zeitlichen Verzögerung im Rahmen des Bauantragsverfahrens konnten die erforderlichen Ausschreibungen zur Leistungserbringung nicht zeitgerecht erfolgen. Da abzusehen ist, dass die Verwendung der Kassenmittel für das Haushaltsjahr 2021 nicht mit entsprechenden Rechnungen belegt werden kann, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme der sog. 3-Monatsregelung. Dies bedeutet dass die zuwendungsfähigen Ausgaben innerhalb von 3 Monaten, gerechnet vom 30.10.2021 an, mit entsprechenden Rechnungen zu belegen sind.

 

Sollte die Zuwendung nicht innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung verwendet werden trägt die Gemeinde Warlow die anfallenden Zinsen (hier 5 % über den Basiszinssatz nach § 247 BGB) für die bereits ausgezahlten, jedoch nicht nachgewiesenen Fördermittel. In Anbetracht der bereits aufgetretenen zeitlichen Verzögerungen im Rahmen des Bauantragsverfahrens wurde die Entscheidung zur Abgabe der v.g. Erklärung auf Grund der aktuellen Corona-Situation dem Bürgermeister als Dringlichkeitsentscheidungs vorlegt. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung durch die Gemeindevertretung.

 

Entsprechend des festgelegten Durchführungszeitraumes ist die Fertigstellung des geplanten Vorhabens auf den 30.10.2022 avisiert. Um eine weitere zeitliche Verzögerung der geplanten Investitionsmaßnahme zu verhindern, wird empfohlen dem Bürgermeister die Ermächtigung zur Auftragsvergabe, nach Auswertung der eingereichten Angebotsunterlagen durch das beauftragte Ingenieurbüro H. Klöhn, zu erteilen.

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeinde Warlow befürwortet weiterhin die Umsetzung des Vorhabens „Gemeindehaus mit mehrfacher Nutzung für Dorfgemeinschaft, Vereine und Technik in 19288 Warlow“.

 

2. Die Investitionskosten werden wie nachstehend im Haushalt der Gemeinde Warlow berücksichtigt:

 

Haushaltsjahr 2021

Haushaltsjahr 2022

Summe

Investitionskosten lt. Kostenschätzung

242.187,78 EUR

118.105,07 EUR

360.292,85 EUR

Beantragte Zuwendung

217.969,00 EUR

83.533,00 EUR

301.502,00 EUR

Eigenmittel

24.218,78 EUR

34.572,07 EUR

58.790,85 EUR

 

3. Die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters zur Übernahme der Zinsen bei Überschreitung der 3- Monatsregelung vom 15.07.2021 wird hiermit nachträglich gebilligt.

 

4. Um eine weitere zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung der geplanten Investitionsmaßnahme zu verhindern, wird der Bürgermeister der Gemeinde Warlow ermächtigt nach Auswertung der vorliegenden Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro H. Klöhn die entsprechenden Aufträge zur Leistungerbringung zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

a)

bei planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

b)

bei Mehrausgaben/- auszahlungen für geplante Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

abzügl. Haushaltsansatz

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

Mehrausgaben/- auszahlungen

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

bei nicht planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

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